Monaco. Der Schweizer soll einen russischen Milliardär und Fußballmäzen betrogen haben. Demnach bot Bouvier Gemälde mit falschen Papieren an.

In Monaco ist ein bekannter Schweizer Geschäftsmann aus dem Bereich des Kunsthandels festgenommen worden, der einen russischen Milliardär beim Verkauf teurer Meisterwerke betrogen haben soll. Der Schweizer Yves Bouvier und zwei Landsleute seien in Polizeigewahrsam genommen worden, teilte am Donnerstag die Staatsanwaltschaft von Monaco mit. Die Summe, um die es bei dem Betrug gehen soll, nannte sie nicht.

Bouvier ist für sein Geschäft im Kunsthandel und für die Lagerung insbesondere von Kunstwerken in Zollfreilagern in Genf, Luxemburg und Singapur bekannt. Das mutmaßliche Opfer Dmitri Rybolowlew ist nicht weniger prominent: Der russische Milliardär, der seit 2011 in Monaco wohnt, ist Besitzer des Fußballclubs AS Monaco. Er war mit Prinz Albert II. von Monaco am Mittwochabend bei einem Fußballspiel in London.

Laut Staatsanwaltschaft wird Bouvier verdächtigt, dutzende Bilder berühmter Maler wie Picasso, Modigliani, Gauguin, Degas oder Leonardo da Vinci an die Familie Rybolowlew zu möglicherweise überhöhten Preisen oder mit falschen Papieren verkauft zu haben.

Die Anwältin der Rybolowlews, Tetiana Bersheda, hob hervor, dass die Familie mehr als zehn Jahre lang mit Bouvier Geschäfte gemacht habe. Die Familie habe dann „eine Information über einen möglichen Betrug und eine Manipulation der Preise am Kunstmarkt durch Bouvier und seine Komplizen bekommen“.

Die beiden anderen Festgenommenen, ein Schweizer Pärchen mit Wohnsitz in Monaco, sollen die Mittelsmänner zwischen Bouvier und dem Milliardär beim Verkauf von Gemälden gespielt haben, wie Staatsanwalt Jean-Pierre Dreno in Monaco sagte. Der Anwältin zufolge sind der gesamte Umfang des Betrugs und die Zahl möglicher weiterer Opfer noch unklar.

Bouvier ist über seine Firma Natural Le Coultre im Zollfreilager von Genf eingemietet; das Geschäftsmodell der Zollfreilager hat er auch in Luxemburg und Singapur umgesetzt. Zollfreilager sind eine Besonderheit im Steuerrecht: Dort gelagerte Güter - Luxuswaren, Kunstwerke oder Antiquitäten - werden so lange nicht besteuert, so lange sie nicht in das Bestimmungsland ausgeliefert werden. Die Lager sind extrem gesichert und werden rund um die Uhr überwacht.