Für prominente Rechtsextremisten wird es künftig schwerer, in Hotels abzusteigen. Dafür hat das Landgericht Frankfurt (Oder) am Dienstag mit einem Urteil gesorgt.

Demnach ist das Hausverbot eines Bad Saarower Hotels gegen den NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt rechtens.

Frankfurt (Oder)/Potsdam (dpa/bb) – Hotels können nach einem Gerichtsurteil Rechtsextremisten wegen deren Gesinnung Hausverbot erteilen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) wies am Dienstag eine Klage des NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt gegen ein Hausverbot des südbrandenburgischen Hotels „Esplanade Resort & Spa“ in Bad Saarow (Oder-Spree) ab. Das Gericht habe die von Voigt beanspruchten Rechte nicht feststellen können, urteilte die Kammer.

Wie es in der Urteilsbegründung hieß, sei das Hotel „Esplanade“ „im Hinblick auf die polarisierende Wirkung der NPD in der Bevölkerung befugt gewesen, in Sorge um das eigene Erscheinungsbild und die Außenwirkung des Hotels den NPD-Vorsitzenden auszuschließen.“ Dem Kläger stehe auch kein Anspruch auf Widerruf des Hausverbotes nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz zu. Voigt nahm das Urteil im Gerichtssaal nach Angaben eines Gerichtssprechers äußerlich gelassen auf. Er will nach Angaben seines Berliner Anwaltes Carsten Schrank Berufung beim Oberlandesgericht Brandenburg einlegen, nachdem das schriftliche Urteil eingegangen sei.

Voigts Frau hatte im Herbst 2009 über einen Reiseveranstalter den Aufenthalt im Hotel „Esplanade“ für sich und ihren Ehemann gebucht, die Hotelleitung erteilte ihm jedoch am 23. November Hausverbot. Zur Begründung führte sie an, seine politische Überzeugung sei nicht mit dem Ziel des Hauses vereinbar, jedem Gast ein „exzellentes Wohlfühlerlebnis“ zu bieten.

Voigt fühlte sich diskriminiert und sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt, deshalb zog er vor Gericht. Der Fall wurde am 25. Mai verhandelt, das Urteil jetzt verkündet. In seiner Klage machte Voigt geltend, er habe sich in dem Hotel privat aufhalten und nicht politisch betätigen wollen. Das Hausverbot sei Ausdruck einer Vereinbarung des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), wonach „sogenannte Rechtsextreme“ nicht beherbergt werden sollten.

Die Hotelleitung, die sich auf ihr Hausrecht berufen hatte, begrüßte den Gerichtsentscheid. „Das Urteil bestärkt uns in unserer Überzeugung, unsere Philosophie eines toleranten und weltoffenen Hauses nach innen und nach außen weiterhin deutlich zu machen“, erklärte Hoteldirektor Heinz Baumeister. Ähnlich äußerte sich der Brandenburger DEHOGA-Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke. „Wir beteiligen uns an dem Brandenburger Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“, aber beim Rechtsextremismus hört für uns die Toleranz auf.“

Zustimmung kam auch von der Koordinierungsstelle für das Handlungskonzept. „Dieses Urteil unterstützt alle diejenigen, die sich mit Zivilcourage gegen Rechtsextremismus engagieren und diese Gesinnung nicht in ihrem Umfeld dulden“, meinte Bildungsstaatssekretär Burkhard Jungkamp in Potsdam. Er hoffe, dass dieses Urteil eine Signalwirkung für andere Hotels und Institutionen haben wird, die gegen Rechtsextremisten auftreten.

Das politische Klima in Brandenburg habe sich während der vergangenen Jahre geändert, stellte SPD-Generalsekretär Klaus Ness fest. So herrsche inzwischen allgemein die Erkenntnis, dass nicht etwa Ausländer, sondern Rechtsextremisten einheimische Arbeitsplätze gefährdeten, sagte Ness. Der Bad Saarower Hotelier habe konsequent gehandelt, was andere ermutige.