Der 35-Jährige hatte den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet.

Der Vorsitzende Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Peer Lorenzen (r/Dänemark), verkündet am Montag (30.06.2008) in Straßburg das Urteil im Fall Gäfgen gegen Deutschland. Links die Sektionskanzlerin, Claudia Westerdiek. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Montag in Straßburg über die Grundrechtsbeschwerde des Kindsmörders Magnus Gäfgen gegen Deutschland. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seine Beschwerde abgewiesen. Der Entführer des Bankiersohns Jakob von Metzler war von einem Polizisten mit Folter bedroht worden - die Bundesrepublik wird deshalb nicht verurteilt. Foto: Rolf Haid dpa/lsw +++(c) dpa - Report+++
Der Vorsitzende Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Peer Lorenzen (r/Dänemark), verkündet am Montag (30.06.2008) in Straßburg das Urteil im Fall Gäfgen gegen Deutschland. Links die Sektionskanzlerin, Claudia Westerdiek. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Montag in Straßburg über die Grundrechtsbeschwerde des Kindsmörders Magnus Gäfgen gegen Deutschland. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seine Beschwerde abgewiesen. Der Entführer des Bankiersohns Jakob von Metzler war von einem Polizisten mit Folter bedroht worden - die Bundesrepublik wird deshalb nicht verurteilt. Foto: Rolf Haid dpa/lsw +++(c) dpa - Report+++ © dpa | picture-alliance/ dpa
Mit Handschellen gefesselt sitzt Magnus Gäfgen am Dienstag (17.06.2003) im Verhandlungssaal des Frankfurter Landgerichts und hält einen Ordner in den Händen. Im Prozess um die Entführung und Ermordung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler steht erstmals die Persönlichkeit des Opfers im Mittelpunkt. Die frühere Klassenlehrerin des Elfjährigen sollte am Dienstagvormittag als Zeugin dem Gericht dabei helfen, sich ein Bild des Schülers zu machen. Foto: Frank May dpa/lhe
Mit Handschellen gefesselt sitzt Magnus Gäfgen am Dienstag (17.06.2003) im Verhandlungssaal des Frankfurter Landgerichts und hält einen Ordner in den Händen. Im Prozess um die Entführung und Ermordung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler steht erstmals die Persönlichkeit des Opfers im Mittelpunkt. Die frühere Klassenlehrerin des Elfjährigen sollte am Dienstagvormittag als Zeugin dem Gericht dabei helfen, sich ein Bild des Schülers zu machen. Foto: Frank May dpa/lhe © dpa | picture-alliance / dpa/dpaweb
Das Archivbild vom 11.10.2002 zeigt eine Karte und Blumen am Grab des ermordeten Bankierssohn Jakob von Metzler. Im Prozess um die Entführung und Ermordung des elfjährigen Frankfurter Millionärssohn gibt das Frankfurter Landgericht am Montag (28.07.2003) sein Urteil über den Jurastudenten Magnus Gäfgen bekannt, der die Entführung und Ermordung des Jungen gestanden hatte. Foto: Frank Rumpenhorst dpa/lhe
Das Archivbild vom 11.10.2002 zeigt eine Karte und Blumen am Grab des ermordeten Bankierssohn Jakob von Metzler. Im Prozess um die Entführung und Ermordung des elfjährigen Frankfurter Millionärssohn gibt das Frankfurter Landgericht am Montag (28.07.2003) sein Urteil über den Jurastudenten Magnus Gäfgen bekannt, der die Entführung und Ermordung des Jungen gestanden hatte. Foto: Frank Rumpenhorst dpa/lhe © dpa | picture-alliance / dpa/dpaweb
Ein Justizbeamter nimmt Magnus Gäfgen (2.v.l) am 11.4.2003 auf der Anklagebank des Frankfurter Landgerichts die Handfesseln ab, neben ihm sein Anwalt Hans Ulrich Endres (2.v.r).\fs12\ \fs16\Der mutmaßliche Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler hat damit begonnen, ein erneutes Geständnis abzulegen. Der Angeklagte schilderte sich als schüchternen, verschlossenen Menschen. Zum eigentlichen Verbrechen wollte der 28-Jährige im weiteren Verlauf der Vernehmung aussagen. Die 22. Strafkammer hatte am 9.4. sämtliche bisherigen Geständnisse wegen Folterdrohungen in einem Polizeiverhör für null und nichtig erklärt. Das erneute Geständnis Gäfgens ist für den Prozess von großer Bedeutung. Er wird beschuldigt, am 27.9.2002 den 11-jährigen Jakob entführt und ermordet zu haben.
Ein Justizbeamter nimmt Magnus Gäfgen (2.v.l) am 11.4.2003 auf der Anklagebank des Frankfurter Landgerichts die Handfesseln ab, neben ihm sein Anwalt Hans Ulrich Endres (2.v.r).\fs12\ \fs16\Der mutmaßliche Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler hat damit begonnen, ein erneutes Geständnis abzulegen. Der Angeklagte schilderte sich als schüchternen, verschlossenen Menschen. Zum eigentlichen Verbrechen wollte der 28-Jährige im weiteren Verlauf der Vernehmung aussagen. Die 22. Strafkammer hatte am 9.4. sämtliche bisherigen Geständnisse wegen Folterdrohungen in einem Polizeiverhör für null und nichtig erklärt. Das erneute Geständnis Gäfgens ist für den Prozess von großer Bedeutung. Er wird beschuldigt, am 27.9.2002 den 11-jährigen Jakob entführt und ermordet zu haben. © dpa | picture-alliance / dpa
Plastikbeutel mit in der Wohnung des Angeklagten Magnus Gäfgen sichergestellten Klebebändern liegen am 22.4.2003 im Verhandlungssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main. Im Prozess um den Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler, der mit Klebebändern gefesselt worden war, räumte Gäfgen am 22. April die Risiken seines Plans zur Entführung des Jungen ein. Es sei ihm klar gewesen, dass er bei einem Scheitern des Vorhabens ins Gefängnis gehen müsse, sagte der 28-Jährige am dritten Verhandlungstag. Er beteuerte erneut, den Tod des 11-Jährigen nicht gewollt zu haben. Gäfgen hatte bereits am zweiten Verhandlungstag gestanden, den kleinen Jakob im September 2002 nach der Entführung in seiner Wohnung getötet zu haben, weil dieser sich gewehrt habe.
Plastikbeutel mit in der Wohnung des Angeklagten Magnus Gäfgen sichergestellten Klebebändern liegen am 22.4.2003 im Verhandlungssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main. Im Prozess um den Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler, der mit Klebebändern gefesselt worden war, räumte Gäfgen am 22. April die Risiken seines Plans zur Entführung des Jungen ein. Es sei ihm klar gewesen, dass er bei einem Scheitern des Vorhabens ins Gefängnis gehen müsse, sagte der 28-Jährige am dritten Verhandlungstag. Er beteuerte erneut, den Tod des 11-Jährigen nicht gewollt zu haben. Gäfgen hatte bereits am zweiten Verhandlungstag gestanden, den kleinen Jakob im September 2002 nach der Entführung in seiner Wohnung getötet zu haben, weil dieser sich gewehrt habe. © dpa | picture-alliance / dpa
Die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock (M) und die beisitzenden Richter betreten am Donnerstag (18.11.2004) zum Auftakt des Prozesses gegen den ehemaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner den Saal I des Frankfurter Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-Jährigen Verleitung zur schweren Nötigung vor. Daschner hatte am 1. Oktober 2002 den Entführer und Mörder Magnus Gäfgen mit Folter bedrohen lassen. Er wollte den Jurastudenten auf diese Weise dazu bringen, das Versteck seines Opfers Jakob von Metzler zu nennen. Der Bankierssohn war später tot in einem See gefunden worden. Foto: Boris Roessler dpa/lhe (Pool)
Die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock (M) und die beisitzenden Richter betreten am Donnerstag (18.11.2004) zum Auftakt des Prozesses gegen den ehemaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner den Saal I des Frankfurter Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-Jährigen Verleitung zur schweren Nötigung vor. Daschner hatte am 1. Oktober 2002 den Entführer und Mörder Magnus Gäfgen mit Folter bedrohen lassen. Er wollte den Jurastudenten auf diese Weise dazu bringen, das Versteck seines Opfers Jakob von Metzler zu nennen. Der Bankierssohn war später tot in einem See gefunden worden. Foto: Boris Roessler dpa/lhe (Pool) © dpa | picture-alliance / dpa/dpaweb