Der Fernsehmoderator und Wetterkundler Jörg Kachelmann hat nach seiner Festnahme wegen Verdachts auf Vergewaltigung seiner früheren Lebensgefährtin mehr als Monate in Untersuchungshaft verbracht. Ein Rückblick:

20. März: Der Moderator, Schweizer Staatsbürger, wird nach seiner Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen. Er gehörte zum Teamder ARD bei den Olympischen Spielen in Vancouver.

22. März: Kachelmanns Anwalt weist die Vergewaltigungsvorwürfe als „frei erfunden“ zurück. Der Moderator kündigt an, „wegen falscher Anschuldigung“ Klage zu erheben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht jedoch dringender Tatverdacht.

23. März: Kachelmann beteuert seine Unschuld: „Er hat die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen“, teilen seine Kölner Anwälte auf ihrer Website mit.

24. März: Bei einem Haftprüfungstermin in Mannheim bestreitet der TV-Wetterexperte die Vergewaltigung erneut. Der Haftrichter entscheidet jedoch, dass er vorerst in U-Haft bleiben muss.

27. März: Die Festnahme des Moderators war von langer Hand geplant, berichtet „Der Spiegel“. Eine „Soko Flughafen“ habe die Aktion drei Wochen lang vorbereitet, um möglichst wenig Aufsehen zu erregen. 4./5. Mai: Kachelmanns Anwalt beantragt, den Haftbefehl aufzuheben. Eine Entscheidung darüber vertagt der Haftrichter jedoch. Zunächst müssten weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.

15. Mai: Die Ex-Freundin des Schweizers muss einen Teil ihrer Anschuldigungen laut „Spiegel“ zurücknehmen. Den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.

19. Mai: Die Mannheimer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung.

5. Juni: Der „Spiegel“ berichtet von einer möglichen Wende des Falls. Ein Gutachten nähre Zweifel an der Aussage von Kachelmanns Ex- Freundin. Es gebe keinen Anlass, den Fall neu zu bewerten, teilt dagegen die Staatsanwaltschaft mit. Die Aussage sei glaubhaft.

1. Juli: Das Landgericht Mannheim will den Haftbefehl nicht aufheben. Der 51-Jährige sei weiter dringend tatverdächtig. Kachelmanns Anwalt hatte Haftbeschwerde eingelegt.

7. Juli: Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe teilt mit, dass sie beantragt hat, Kachelmanns Haftbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.

9. Juli: Das Landgericht Mannheim eröffnet das Hauptverfahren gegen den 51-Jährigen. Es lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zu. Kachelmann soll sich vom 6. September an vor Gericht verantworten.

15. Juli: Kachelmann verbringt seinen Geburtstag hinter Gittern.

17. Juli: Im Gefängnis will Kachelmann die Generalversammlung einer seiner Firmen abhalten, berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“. Die Justizvollzugsanstalt und das Landgericht Mannheim genehmigten die Sitzung der Aktionäre hinter Gittern.

19. Juli: Das Aktionärstreffen wird kurzfristig abgesagt.

29. Juli: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, der für die Untersuchungshaft erforderlich sei.