Chronologie
Der Fall Kachelmann
Der Fernsehmoderator und Wetterkundler Jörg Kachelmann hat nach seiner Festnahme wegen Verdachts auf Vergewaltigung seiner früheren Lebensgefährtin mehr als Monate in Untersuchungshaft verbracht. Ein Rückblick:
Jörg Kachelmann vor dem Amtsgericht in Mannheim nach seinem Haftprüfungstermin zu einen Gefangenentransporter.
Foto: dpa
20. März: Der Moderator, Schweizer Staatsbürger, wird nach seiner Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen. Er gehörte zum Teamder ARD bei den Olympischen Spielen in Vancouver.
22. März: Kachelmanns Anwalt weist die Vergewaltigungsvorwürfe als „frei erfunden“ zurück. Der Moderator kündigt an, „wegen falscher Anschuldigung“ Klage zu erheben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht jedoch dringender Tatverdacht.
23. März: Kachelmann beteuert seine Unschuld: „Er hat die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen“, teilen seine Kölner Anwälte auf ihrer Website mit.
24. März: Bei einem Haftprüfungstermin in Mannheim bestreitet der TV-Wetterexperte die Vergewaltigung erneut. Der Haftrichter entscheidet jedoch, dass er vorerst in U-Haft bleiben muss.
27. März: Die Festnahme des Moderators war von langer Hand geplant, berichtet „Der Spiegel“. Eine „Soko Flughafen“ habe die Aktion drei Wochen lang vorbereitet, um möglichst wenig Aufsehen zu erregen. 4./5. Mai: Kachelmanns Anwalt beantragt, den Haftbefehl aufzuheben. Eine Entscheidung darüber vertagt der Haftrichter jedoch. Zunächst müssten weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.
15. Mai: Die Ex-Freundin des Schweizers muss einen Teil ihrer Anschuldigungen laut „Spiegel“ zurücknehmen. Den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.
19. Mai: Die Mannheimer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung.
5. Juni: Der „Spiegel“ berichtet von einer möglichen Wende des Falls. Ein Gutachten nähre Zweifel an der Aussage von Kachelmanns Ex- Freundin. Es gebe keinen Anlass, den Fall neu zu bewerten, teilt dagegen die Staatsanwaltschaft mit. Die Aussage sei glaubhaft.
1. Juli: Das Landgericht Mannheim will den Haftbefehl nicht aufheben. Der 51-Jährige sei weiter dringend tatverdächtig. Kachelmanns Anwalt hatte Haftbeschwerde eingelegt.
7. Juli: Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe teilt mit, dass sie beantragt hat, Kachelmanns Haftbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.
9. Juli: Das Landgericht Mannheim eröffnet das Hauptverfahren gegen den 51-Jährigen. Es lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zu. Kachelmann soll sich vom 6. September an vor Gericht verantworten.
15. Juli: Kachelmann verbringt seinen Geburtstag hinter Gittern.
17. Juli: Im Gefängnis will Kachelmann die Generalversammlung einer seiner Firmen abhalten, berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“. Die Justizvollzugsanstalt und das Landgericht Mannheim genehmigten die Sitzung der Aktionäre hinter Gittern.
19. Juli: Das Aktionärstreffen wird kurzfristig abgesagt.
29. Juli: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, der für die Untersuchungshaft erforderlich sei.



Branchenbuch Hamburg
Schatzbüdel

100. Geburtstag
Axel Springer




Abendblatt auf Facebook

Das Rätsel des Tages



