Arbeitnehmer kommen im Jahr 2015 nicht so gut weg wie in den vergangenen Jahren: Die Feiertage fallen ungünstig und reduzieren somit die damit einhergehende Freizeit auf ein Minimum.

Berlin/Erfurt. Eine schlechte Nachricht für das kommende Jahr - zumindest für den arbeitenden Teil der Bevölkerung: 2015 ist kein freundliches Jahr für Arbeitnehmer. Mit Blick auf die kleine Urlaubspause zwischendurch jedenfalls. Im Gegensatz zu 2014 fallen zwei der bundeseinheitlich neun Feiertage, die auf Wochentage fallen können, auf Wochenenden und verpuffen so als willkommene Auszeit von der Arbeit. Für die Berufstätigen in anderen Bundesländern mit mehr christlichen Feiertagen summieren sich die an einem Sonnabend oder Sonntag sogar auf bis zu fünf. Als echte Brückentage bieten sich in Thüringen nur der 2. Januar und der 15. Mai für ein verlängertes Vier-Tage-Wochenende an.

Selbst mit kluger Vorausplanung lässt sich der Urlaub deshalb nicht so komfortabel verlängern wie in diesem Jahr. Doch wer an einem gesetzlichen Feiertag an einem Samstag arbeitet und eine entsprechende Vorschrift im Tarifvertrag hat, bekommt wenigstens einen Feiertagszuschlag.

Aufgepasst am Jahresanfang

Aufgepasst am Jahresanfang: Wer nach einer turbulenten Silvesterfete gern etwas länger ausspannen möchte, sollte sich Freitag, den 2. Januar freinehmen. Denn Neujahr fällt auf einen Donnerstag. So kann man mit dem Brückentag gleich vier Tage im Stück genießen.

Die nächste Gelegenheit dafür bietet sich erst wieder Anfang April. An Ostern – den höchsten christlichen Feiertagen in Deutschland – ruht überall vier Tage lang die Arbeit. Von Karfreitag (3. April) bis Ostermontag (6. April) können die Menschen ausspannen.

Wer mehrere Feiertage für einen längeren Urlaub nutzen möchte, sollte unbedingt den Mai wählen. Der Wonnemonat startet mit einem langen Wochenende am Tag der Arbeit (1. Mai) an einem Freitag. Bereits 14 Tage später lässt sich an Christi Himmelfahrt (14. Mai) an einem Donnerstag mit einem Brückentag (15. Mai) ein Vier-Tage-Wochenende basteln. Das Pfingstfest folgt am 24. Mai (Pfingstsonntag) und 25. Mai (Pfingstmontag), ebenfalls ein Drei-Tage-Wochenende.

Dann die lange Durststrecke

Doch dann schließt sich eine lange Durststrecke an. Denn auch der nächste bundesweite Feiertag – der Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober – fällt 2015 auf einen Samstag und somit als zusätzlicher freier Tag aus. Das gilt auch für den christlichen Feiertag in Thüringen, den Reformationstag am 31. Oktober. Es ist 2015 ein Samstag.

Selbst Weihnachten bringt 2015 allen Arbeitnehmern nur einen statt zwei zusätzliche freie Tage. Der erste Weihnachtstag (25. Dezember) fällt auf einen Freitag, der zweite Weihnachtstag (26. Dezember) demnach auf einen Sonnabend.