Dem neuen Gesetz nach ist auch der Versuch sich kinderpornographisches Material zu beschaffen strafbar. Dem Bund Deutscher Kriminalbeamter geht das aber nicht weit genug.

Berlin. Die Regierung geht härter gegen den Missbrauch von Kindern vor. Der Bundestag verabschiedete heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der vorsieht, dass bereits der Versuch, sich kinderpornografisches Material zu beschaffen, mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Außerdem werden die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch verlängert. Ebenfalls wird zukünftig die unbefugte Herstellung und Verbreitung von Nacktaufnahmen unter Strafe gestellt, unabhängig vom Alter des Dargestellten, wenn sie geeignet sein, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden. Die Definition dieser Vorschrift werden Gerichte später zu klären haben.

André Schulz, Bund Deutscher Kriminalbeamter, fordert aber auch die Polizei bei ihren Ermittlungen weiter zu unterstützen. „Der Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Maas geht im Kampf um den Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und gegen Kinderpornografie in die richtige Richtung. Er schließt vorhandene Regelungslücken und schafft ein Stück weit Klarheit. Er schafft aber auch neue Baustellen und löst nicht die eigentlichen Probleme.“ Laut Scholz sei die Erhöhung der Haftstrafe nicht zielführend, „da sie kaum einen Täter abschrecken.“

Die Ermittlungsbehörde bräuchten dagegen mehr personelle Unterstützung. Sichergestellte Festplatten mit verdächtigen Fotos und Videos müssen in vielen Bundeländern an Privatfirmen zur Auswertung gegeben werden, da die eigenen Kriminaltechnischen Institute völlig überlastet sind. Bearbeitungszeiten von 18 bis 24 Monaten sind heute nicht mehr selten, sondern eher die Regel.

„Nicht erst seit dem “Edathy-Skandal„ wurde erneut deutlich, dass die Polizeien im Bund und den Ländern im Kampf gegen die Kinderpornografie aufgrund der Vielzahl der Fälle schon längst mit ihrer Ermittlungsarbeit nicht mehr in einer angemessenen Zeit nachkommen können“, beschreibt BDK-Chef Schulz die derzeitige Situation. „Trotzdem gewähren uns die verantwortlichen Politiker nicht die notwendigen Haushaltsmittel, um in diesem Bereich technisch und personell aufstocken zu können. Den Forderungen von Bundesfamilienministerin Schwesig müssen daher nun auch endlich mal Taten folgen!“

Jede Minute suchen mehrere Tausend Menschen in Deutschland im Internet nach kinderpornografischem Material. Sie tauschen Fotos und Videos in Chatrooms oder Foren und bestellen sich entsprechendes Material bei den verschiedensten Anbietern. Oftmals sind für die Ermittler die IP-Adressen der digitalen Endgeräte der einzige Anhaltspunkt für die Identifikation von Tatverdächtigen. Seit 2010 findet in Deutschland keine Speicherung dieser Telekommunikationsdaten, von Gegnern auch Vorratsdaten genannt, mehr statt.