Ein großes Medienaufgebot wartete im Münchner Landgericht auf einen Vergewaltiger, den das Oberlandesgericht aus der Untersuchungshaft entlassen hatte. Der junge Mann stellte sich seinem Prozess.

München. Wegen Vergewaltigung einer Frau muss sich seit Dienstag ein 19-jähriger Mann vor dem Münchner Landgericht verantworten. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil der mutmaßliche Täter im vergangenen Monat wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Der Beschluss löste eine Diskussion über die Unterbesetzung der bayerischen Gerichte aus.

Der Mann soll im Juli vergangenen Jahres eine junge Frau bis in ihr Wohnhaus verfolgt, in den Keller gezerrt und vergewaltigt haben. Die Öffentlichkeit wurde von dem Verfahren ausgeschlossen. Nach Angaben von Beteiligten gestand der Angeklagte die Tat zum Prozessauftakt.

Das Bundesverfassungsgericht war auf Antrag von Verteidiger Ulrich Ziegert eingeschritten und hatte in seine Zurückverweisung deutliche Sätze geschrieben. Eine Verhandlung müsse binnen drei Monaten nach Zulassung der Anklage beginnen, heißt es in der Entscheidung. Die geltend gemachte Überlastung der Jugendstrafkammer sei nicht Schuld des Angeklagten, „sie fällt in den Verantwortungsbereich der staatlich verfassten Gemeinschaft“. Der junge Mann war vor über einem Jahr festgenommen worden, er räumte im Ermittlungsverfahren den Schuldvorwurf ein.

Der Schüler feierte in der Nacht zum 7. Juli 2013 mit Freunden in seinen 18. Geburtstag hinein. Auf dem Heimweg verfolgte er frühmorgens sein späteres Opfer bis nach Hause, griff es laut Anklage unvermittelt von hinten an. Er hielt sein Opfer etwa 30 Minuten im Keller fest. Als er die Frau in den Hinterhof zerrte, wurden Zeugen aufmerksam, der Täter flüchtete über ein Wellblechdach.

Verteidiger Ziegert begründete seinen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit mit der „ersichtlich nicht abgeschlossenen Entwicklung“ des schmächtigen jungen Mannes auf der Anklagebank. Der Sohn aus gutem Hause sei in Privatschulen an seinen Verhaltensstörungen gescheitert. Seine Volljährigkeit habe er mit einer Riesenflasche Champagner gefeiert und dann für sich und seine Freunde eine Drei-Liter-Flasche Wodka bestellt, erzählte Ziegert am Rande der Sitzung: „Der Kellner nannte sie Flaschenkinder.“