Das US-Unternehmen legte am Dienstag Widerspruch gegen das Urteil ein. Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte zuvor dem Fahrdienst bundesweit die Vermittlung von Fahrten untersagt.

Frankfurt. Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber hat Widerspruch gegen das gerichtliche Verbot seiner Dienste in Deutschland eingelegt. Das teilte das Landgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Gleichzeitig habe das US-Unternehmen beantragt, dass die einstweilige Verfügung gegen Uber bis zur Verhandlung ausgesetzt wird, berichtete Gerichtssprecher Arne Hasse. Der Widerspruch sei bereits am Dienstag eingegangen. Man werde nun einen Termin für eine mündliche Verhandlung innerhalb der nächsten Wochen festlegen.

Das Landgericht hatte Uber die Vermittlung von Fahrten ohne behördliche Zulassung bundesweit untersagt und mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro pro Fahrt gedroht. Beantragt wurde die einstweilige Verfügung von der Taxi Deutschland Servicegesellschaft. Die Genossenschaft kritisiert unter anderem, dass Uber Fahrgäste mit privaten Fahrern zusammenbringe, die nicht die üblichen Auflagen des Taxigewerbes erfüllten.

Trotz der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main bietet das Startup aus San Francisco seine Dienste weiterhin in Deutschland an. Das Unternehmen hat nun Widerspruch gegen das Verbot eingelegt. Zeitgleich will die Taxi Deutschland Servicegesellschaft vor Gericht Ordnungsgelder gegen Uber durchsetzen – der Firma drohen nach wie vor bis zu 250 000 Euro pro vermittelter Fahrt.

Anders als traditionelle Taxi-Betriebe vermittelt Uber mit seinem Dienst „UberPop“ Fahrten unter Privatleuten – und kassiert dafür Provision. Der Dienst ist inzwischen weltweit in über 200 Städten aktiv und liegt als direkte Konkurrenz mit der Taxi-Branche schwer im Clinch. Taxifahrer gingen bereits in Berlin, London und Paris auf die Barrikaden.

Das Landgericht Frankfurt hat Uber bundesweit untersagt, Fahrten ohne behördliche Erlaubnis zu vermitteln. Der einstweiligen Verfügung von vergangener Woche ging ein Antrag der Taxi Deutschland Servicegesellschaft voraus. Die Genossenschaft wirft der Konkurrenz unlauteren Wettbewerb vor: Ohne Erlaubnis zur Personenbeförderung könnten die privaten Fahrer ihre Dienste günstiger anbieten.

Uber stellt sich nun gegen den Beschluss. Der Vermittlungsdienst hat die Aussetzung der Verfügung beantragt. Man werde „jede anfängliche Entscheidung anfechten, die Uber darin einschränken soll, seine Technologie und App den Menschen in Deutschland anzubieten“, teilte die Firma mit. In der Zwischenzeit vermittelt Uber weiter Fahrten.

Durch den Versuch, das Angebot „UberPop“ zu beschränken, hätten sich die Neuanmeldungen binnen eines Tages mindestens verdoppelt. „Dieser öffentliche Zuspruch bestätigt uns in unserem Vorhaben, bald auch in weitere deutsche Städte zu expandieren“, ließ Unternehmenssprecher Fabien Nestmann verlauten. Alle Fahrer, die die Uber-Plattform nutzten, seien zudem „von Uber ausgewählt, geprüft und versichert“.

Die Taxi-Genossenschaft, die die App „Taxi Deutschland“ betreibt, will jetzt selbst die Dienste der Konkurrenz nutzen. „Taxi Deutschland wird nun mit Probefahrten gerichtsverwertbare Beweise sammeln“, kündigte Sprecherin Anja Floetenmeyer an.

Sind die vermittelten Fahrer ohne Personenbeförderungsschein oder Konzession unterwegs, will die Genossenschaft dem Gericht Beweise vorlegen und Ordnungsgelder beantragen. „Das wird sich ein paar Tage hinziehen. Aber wir machen das auf jeden Fall“, sagte Floetenmeyer.

Neue Internet-Geschäftsmodelle wie das von Uber seien in den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen wie dem Personenbeförderungsgesetz gar nicht vorgesehen, erklärte die Düsseldorfer Rechtsanwältin Eva Dzepina.

Aus Sicht der Genossenschaft interessiert sich Uber nicht für deutsche Gesetze. „Die zahlen das aus der Portokasse“, sagt Floetenmeyer zu den angedrohten Ordnungsgeldern. „Das ist Milliardenkapital von Goldman Sachs und Google. Das ist kein kleines Startup, über das wir hier reden.“

In der Tat präsentiert sich Uber immer wieder als innovativer, kleiner Newcomer aus dem Netz, der die traditionelle Taxi-Branche aufmischen will. Der Wert des Startups wird US-Medien zufolge aber bereits auf stolze 17 Milliarden Dollar geschätzt.

Der Zwist mit der Taxi-Branche könnte noch einen längeren Rechtsstreit nach sich ziehen. Innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen soll der Streit nun mündlich vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden, sagte dessen Sprecher Arne Hasse. „Auf jeden Fall wird die mündliche Verhandlung kommen, bevor Ordnungsgelder vollstreckt werden.“ Wird das Verbot dann bestätigt und Uber stellt sich weiter quer, geht die Auseinandersetzung vor dem Oberlandesgericht weiter.