17-Jähriger gesteht, auf den mutmaßlichen Vergewaltiger seiner Schwester eingestochen zu haben

Neuenburg/Freiburg –. Nach dem Mord an einem mutmaßlichen Vergewaltiger in Baden-Württemberg hat der 17-jährige Bruder der jungen Frau gestanden, auf den 27-Jährigen eingestochen zu haben. Der Mann starb an 23 Stichverletzungen, wie der Freiburger Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer am Freitag mitteilte.

Neben dem 17-jährigen Bruder des Vergewaltigungsopfers sitzen demnach auch dessen 48 Jahre alter Vater und ein 21-jähriger Bekannter in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen die drei wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes.

Der 27-Jährige soll die junge Frau vergangene Woche vergewaltigt haben. Nach ihm wurde nach Erlass eines Haftbefehls gefahndet. Doch bevor die Polizei ihn festnehmen konnte, wurde er am Mittwochabend auf einem Pendlerparkplatz in Neuenburg an der französischen Grenze offenbar Opfer eines grausamen Falls von Selbstjustiz.

Der 21-jährige Bekannte des 17-Jährigen sei „total erschüttert von dieser Tat“ und habe sich seinen Eltern anvertraut, berichtete Kriminaloberrat Michael Granzow am Freitag in Freiburg. Wenig später holten die Beamten den Sohn ab, fassten auch den 17-jährigen Hauptverdächtigen und dessen 48 Jahre alten Vater, der ebenfalls am Tatort war. Ein weiterer Mann, der wenige Stunden später aufgegriffen wurde, ist inzwischen wieder auf freiem Fuß.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer sieht keine Anzeichen dafür, dass es sich um eine Art Ehrenmord handeln könnte. „Das Einzige, was wir zum Motiv haben, ist die Aussage des 17-Jährigen, dass er die Vergewaltigung seiner Schwester nicht akzeptieren konnte, dass er eine sehr große Wut verspürt hat“, sagte Inhofer.

Die Familie habe zudem ausgesagt, dass sie den jungen Mann von seinen Rachegedanken abbringen wollte. „Nach ihren Angaben haben sie versucht, auf den Jungen beschwichtigend einzuwirken und erklärt, dass sich die Polizei um die Sache kümmern muss.“ Laut „Bild“-Zeitung soll die Mutter des 17-Jährigen die Polizei bei dessen Festnahme verzweifelt angebrüllt haben: „Ich habe euch doch gesagt, dass er ihn sucht!“

Wie dies zu der Tatsache passt, dass der Vater am Tatort war, muss die Polizei noch klären – so wie etliche weitere Widersprüche in den umfangreichen Geständnissen. Bislang geht die Polizei davon aus, dass es nur eine Tatwaffe gibt und wohl nur der 17-Jährige zugestochen hat.

Fest steht, dass sich die jüngeren Tatbeteiligten kannten. Sie sind alle in Südbaden aufgewachsen, haben deutsche Pässe. Die 26 Jahre alte Schwester und der mutmaßliche Vergewaltiger kannten sich aus der Schule. Zudem sind die jungen Erwachsenen über soziale Netzwerke verbandelt. Über diesen Weg kommt auch der Kontakt des 17-Jährigen zu seinem späteren Opfer zustande. Als der mutmaßliche Vergewaltiger über das Handy-Programm WhatsApp nach etwas Haschisch fragt, nutzt das der 17-Jährige, um seinen Plan umzusetzen. Der Treffpunkt für den Deal wird zur Todesfalle.

Der 27-Jährige war der Polizei mehrfach wegen Diebstählen aufgefallen und war auch vorbestraft. Sexualdelikte wurden ihm bislang nicht zur Last gelegt. Ob er die Frau vergewaltigt hat, wird nicht mehr verhandelt werden. „Aber es gab einen hinreichenden Tatverdacht“, stellte der Staatsanwalt am Freitag klar.

Wie nach jeder Lynchjustiz wird am Rande auch die Arbeit der Polizei infrage gestellt. War sie im Vergewaltigungsfall zu lax? Hätte sie nach dem Haftbefehl öffentlich nach dem Täter fahnden sollen? Kriminaloberrat Michael Granzow verteidigte die verdeckten Ermittlungen. „Wir wollten das Opfer schützen.“ Außerdem hatte der Verdächtige keinen festen Wohnsitz. „Bei einem öffentlichen Fahndungsaufruf hätte er schnell untertauchen können“, sagte Granzow.

Für die Deutsche Polizeigewerkschaft liegt das Problem tiefer. „In dem Maß, in dem der Staat sich aus der öffentlichen Daseinsfürsorge zurückzieht, schwindet das Vertrauen und wächst die Bereitschaft, Dinge selbst in die Hand zu nehmen“, sagte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt am Freitag. Er verwies in diesem Zusammenhang vor allem auf die Bildung von Bürgerwehren. „Wenn Privatpersonen systematisch Streife laufen, ist die Grenze zur Polizeiarbeit längst überschritten, dann ist es zur Selbstjustiz nicht mehr weit“, warnte Wendt. Der Staat müsse alles daran setzen, sein Gewaltmonopol in den Händen zu behalten. Der Begriff Lynchjustiz bezeichnet laut Duden eine „Misshandlung oder Tötung eines Menschen ohne vorherige Gerichtsverhandlung als (ungesetzliche) Bestrafung für etwas, was dieser begangen hat oder begangen haben soll“.