In Report Mainz bekennt ein Ex-Lehrer aus Norddeutschland, Schwerkranke begleitet zu haben. Verein Sterbehilfe von Ex-Senator Roger Kusch erklärt: Wir haben 40-mal „geholfen“.

Hamburg/Mainz. Nach einem Bericht der ARD-Sendung Report Mainz (Dienstag 21.45 ARD) hat es im vergangenen Jahr in Deutschland mindestens 155 Fälle von begleiteten Suiziden bei Schwerstkranken gegeben. Geholfen haben dabei zwölf Sterbehelfer, die überwiegend anonym tätig sind. Darunter seien Ärzte wie der Berliner Urologe Uwe Christian Arnold, der Verein „Sterbehilfe Deutschland“ und ein pensionierter Pädagoge. Der Gründer des Vereins „Sterbehilfe Deutschland“, der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch, hatte erklärt, sein Verein habe im vergangenen Jahr 40 Menschen beim Suizid geholfen.

Der ehemalige stellvertretende Schulleiter, Peter Puppe, bekenne sich erstmals öffentlich, Schwerstkranken beim Suizid zu assistieren, so das Magazin. Seit 2005 sei er als Sterbehelfer in Deutschland unterwegs. Er habe pro Jahr vier bis fünf Menschen in den Tod geholfen – zumeist mit einem Medikamentencocktail. Er sagte: „Ich helfe, wenn eine schwere Erkrankung ohne Aussicht auf Besserung, ohne Aussicht auf medizinische Hilfe oder gar Gesundung vorliegt und das eindeutige Signal über längere Zeit ,Ich möchte nicht mehr weiterleben, weil ich es als absolutes Leid und als unwürdig empfinde'.“

Der 70-jährige Pensionär aus Norddeutschland berate Schwerstkranke in der Frage, welche Mittel sie sich besorgen müssen, und ist beim Suizid dabei. Selbst aktiv greife er nicht ein, sagt er, weil es sich ansonsten um verbotene aktive Sterbehilfe handele.

Diese Form des assistierten Suizides hält der Münchener Medizinrechtler Wolfgang Putz für „absolut legal“. Putz, der ein Grundsatzurteil vor dem Bundesgerichtshof zum Patientenverfügungsrecht durchgefochten hatte, sagt in Report Mainz: „Dieser selbst ernannte Sterbehelfer – in Anführungszeichen – handelt vollkommen rechtmäßig, wenn er nur freiverantwortlichen Patienten hilft. Es kommt einzig und allein darauf an, ob der Patient, der den Suizid begehen möchte, freiverantwortlich ist und wohlüberlegt handelt.“