Entsetzen in Australien: Über vier Generationen hatte sich eine Familie untereinander fortgepflanzt. Elf der zwölf Kinder hatten Eltern, die miteinander verwandt waren. Sie waren deswegen teilweise behindert.

Sydney. In Australien sorgt ein Inzest-Fall in einer verwahrlosten Großfamilie für Entsetzen: Die Behörden stießen in einer abgelegenen Gegend des Landes auf eine Siedlung, in der ein Dutzend abgemagerte, dreckige und zum Teil durch Inzest behinderte Kinder lebten. Der Fall, über den die Behörden erst jetzt informierten, wurde bereits im Juli 2012 aufgedeckt. Damals waren Polizisten und Sozialarbeiter Beschwerden nachgegangen, wonach die Kinder im Alter zwischen fünf und 15 Jahren nicht oder nur selten zur Schule kamen.

Dabei stellte sich den Angaben zufolge heraus, dass die Minderjährigen mit etwa 30 Erwachsenen zusammenlebten. Es handelte sich demnach um Mitglieder derselben Familie, die sich über vier Generationen untereinander fortgepflanzt hatten. Elf der zwölf Kinder hatten Eltern, die miteinander verwandt waren. Die Kinder waren deswegen teilweise blind oder taub.

Ein Jugendgericht kam im September zu dem Schluss, dass es in der Siedlung „generationsübergreifende inzestuöse Beziehungen und innerfamiliären sexuellen Missbrauch“ gab.

Die Großfamilie lebte demnach in zwei Baracken, zwei Wohnwagen und zwei Zelten ohne fließendes Wasser und Kanalisation an einem Ort, den die Behörden geheim halten. In den Gerichtsunterlagen ist von „sehr schmutzigen und gefährlichen“ Lebensbedingungen die Rede. Auf dem Gelände lagen den Angaben zufolge ungesicherte Stromkabel, Kettensägen und große Säcke voller Müll herum.

Kinder konnten sich kaum verständigen

Die Kinder waren völlig verdreckt und hatten schlechte Zähne. „Es gab keine Toiletten, Duschen oder Badewannen“, heißt es in den Dokumenten. Einige der Mädchen hätten gar nicht gewusst, was Toilettenpapier ist, und noch nie eine Zahnbürste benutzt. Die Kinder konnten sich außerdem kaum verständlich machen und waren sehr schüchtern.

Die Kinder wurden ihren Eltern entzogen. In dem Gerichtsbeschluss heißt es dazu, es gebe „keine realistische Möglichkeit“, dass sie eines Tages zu ihren Eltern zurückkehren könnten. Bis sie 18 Jahre alt sind, bleiben sie der Obhut des Staates unterstellt.