Gegen die Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro hat das Amtsgericht Hamburg das Strafverfahren eingestellt. Es ging um Tebartz-van Elsts Erste-Klasse-Flug nach Indien.

Hamburg. Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst gegen Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro eingestellt. Das teilte die Pressestelle der Hamburger Gerichte am Montag mit. Der Beschluss sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ergangen.

Der Erlass eines Strafbefehls gegen Tebartz-van Elst war am 25. September beantragt worden. Dem Bischof wurde vorgeworfen, vor dem Landgericht Hamburg in zwei Fällen eidesstattliche Falschaussagen abgegeben zu haben. Im Kern geht es um die Umstände eines Indienflugs des Bischofs und seines Generalvikars Franz Kaspar im vergangenen Jahr. In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht hatte der Bischof bestritten, gegenüber einem „Spiegel“-Redakteur den Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Einstellung gegen eine Geldbuße zunächst abgelehnt. Tebartz-van Elst war unter anderem wegen des Vorgangs um den Indienflug und die hohen Baukosten für den neuen Limburger Bischofssitz stark unter Druck geraten. Der Papst entzog ihm vorerst die Führung der Amtsgeschäfte.