Bushido gibt gern den harten Gangsta-Rapper. Auch privat ist der Entertainer wohl enger als bisher bekannt mit der Unterwelt verbandelt: Der „Stern“ enthüllt jetzt eine Generalvollmacht, die es in sich hat.

Berlin. „Gangsta-Rapper“. Das Wort kommt in vielen Texten über den Berliner Rapper Bushido vor. Der Sohn eines Tunesiers und einer Deutschen pflegte zu Beginn seiner Karriere sein Image als harter Junge. Seine ersten Alben „Vom Bordstein bis zur Skyline“ und „Electric Ghetto“ landeten gar auf dem Index, zu viele schmutzige Worte, zu viele Pöbeleien.

Für die „Street Credibility“, sprich, die Glaubwürdigkeit bei der zumeist jungen, männlichen Zielgruppe, tat dies keinen Abbruch, im Gegenteil. Seine Songs wurden Hits, Bushido zum Star. Knapp zehn Jahre später hatte sich das Bild noch weiter gewandelt.

Bushido, mittlerweile mehrfacher Plattenmillionär und Immobilienbesitzer, 34 Jahre alt, seit 2012 zudem verheiratet und Vater einer Tochter, gibt sich als erfolgreicher Unternehmer, macht ein Praktikum im Bundestag und gilt insgesamt als Beispiel für eine besonders erfolgreiche Integration. 2011 verleiht ihm der Burda-Verlag dafür einen „Bambi“, den sogenannten „Integrationsbambi“.

Der Preisverleihung voraus ging eine heftige Kontroverse. Kritiker verwiesen auf Bushidos frauen- und schwulenfeindliche Texte. Einige kritisierten, dass Bushido einen deutschen Pass habe und sich die „Integrationsleistung“, so sie überhaupt vorliege, auf ein Minimum beschränkt haben dürfte.

„Wir sind beste Freunde“

Die überaus mangelnde Integration in die deutsche Gesellschaft hingegen ist ein Problem der Familie Abou-Chaker: Mitglieder der Großfamilie mit palästinensisch-libanesischen Wurzeln beschäftigen die Berliner Polizei seit Jahren mit allen möglichen Delikten – Drogenhandel gehört dazu, Schutzgelderpressung oder Geldwäsche.

„Schwerste Organisierte Kriminalität“ nennt die „FAZ“ dies und befragt wiederum Bushido noch 2012 zu seiner Verbindung zu dem mächtigen Familienclan. „Wir sind beste Freunde. Das geht sogar über den Freundschaftsstatus hinaus“, so Bushido schon damals vielsagend.

Auch in seiner Biographie „Bushido“ (mit Lars Amend, 2008) gab der Rapper durchaus freimütig zu, Kontakte zu den Abou-Chakers zu unterhalten. Sie hätten ihm bei seinem nicht ganz einfachen Ausstieg aus den Verträgen seines erste Labels „Aggro Berlin“ geholfen, so dass er seine erfolgreiche Karriere bei „Universal“ starten konnte.

Bindend auch über den Tod hinaus

Die Illustrierte „Stern“ zeigt in ihrer kommenden Ausgabe nun auf, wie sehr die Beziehungen über einen „Freundschaftsstatus“ hinausgeht. Das Magazin druckt die Kopie einer Generalvollmacht, die „Herr Anis Mohammed Youssef Ferchichi“, so der bürgerliche Name von Bushido, „Herrn Arafat Abou-Chaker, geboren am 9. 3. 1978“ erteilt. Der Bevollmächtige darf fortan „jede Rechtshandlung (...) für mich und in meinem Namen mit rechtsverbindlicher Kraft vor(zu)nehmen“, heißt es in dem Dokument weiter.

Die Vollmacht gilt über den Tod des Vollmachtgebers hinaus und umfasst schlichtweg fast alle Rechte des Unterzeichnenden – wie etwa den Zugriff auf Konten, Immobilien, Firmenvermögen und seine Einnahmen.

Die Vollmacht gilt auch über Bushidos Tod hinaus und sie umfasst, so will das Magazin weiter wissen, auch eine für Vollmachten ungewöhnliche Ausnahme: Sie ermöglicht dem Bevollmächtigten auch, das Vermögen, so er es denn will, an sich selbst zu verschenken. Ein solches, möglicherweise missbräuchlich genutztes „In-sich-Geschäft“ ist in Generalvollmachten nicht erlaubt, es sei denn, man erlaubt es ausdrücklich.

Beim LKA kein Unbekannter

Unterzeichnet wurde die Generalvollmacht am 22. 12. 2010. Ein Berliner Notar beglaubigte und beurkundete das Dokument.

Wie eng Anis Mohammed Youssef Ferchichi mit dem in Berlin gefürchteten Clan verbandelt ist, zeigt ein anderes Dokument, das das Magazin abdruckt: Bushido taucht auch auf einer internen Liste des Landeskriminalamtes Berlin (LKA) auf, in der erkennungsdienstliche Fotos und Hinweise über die Mitglieder des Abou-Chaker-Clans gesammelt sind.

„Mit dieser Unterschrift hat sich Superstar Bushido an die Mafia verkauft“, überschreibt die Illustrierte ihren Bericht über die Generalvollmacht. Und weiter: „Bushido ist das Bambi der Abou-Chakers, ihr singender Goldesel. Was einst die italienischen Mafia-Familien für Chicago waren, sind die Abou-Chakers für Berlin. Und Bushido ist ihr Sinatra. Ein Frank Sinatra in Jogginghosen.“

Bushido, der Gentleman, der noch immer gerne mit dem Image des Gangsta-Rappers kokettiert. Etwa in seinem jüngsten Musikvideo. In "Panamera Flow" zeigt er sich betont düster: schwarzer Dresscode bis hin zum Auto, einem Porsche.

Bushido protzt mit dem augenscheinlich getunten Porsche Panamera, der dem Song den Namen gibt und als perfektes Mafia-Auto angepriesen wird. Ein Imageschaden für Porsche? Das Unternehmen reagiert gelassen: "Wir kennen das Video, stehen aber nicht in Verbindung zu Bushido."

In dem Song rappt Bushido: "Mein Geschäftssinn sagt, es gibt nichts Unmögliches". Und: "Mein Vermögen wächst". Möglicherweise auch zu Gunsten des Abou-Chaker-Clans?