Der Promiarzt akzeptiert den Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung in acht Fällen.

Kempten. Der bekannte Schönheitschirurg Werner Mang hat einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung in acht Fällen akzeptiert. Das Amtsgericht Lindau verhängte gegen den Direktor der Lindauer Bodenseeklinik eine Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen, wie die Staatsanwaltschaft Kempten am Freitag mitteilte. Die Tagessatzhöhe bewege sich „im unteren vierstelligen Bereich“. Mang muss demnach mindestens 200.000 Euro zahlen.

Die Anklagebehörde hatte vor Monaten gegen den Promiarzt Ermittlungen wegen des Verdachts auf Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in 274 Fällen eingeleitet. Mang wurde zur Last gelegt, dass er von Januar bis April 2009 in seiner Klinik wissentlich einen Chirurg operieren ließ, der über keine gültige Approbation verfügt. In acht Fällen sahen die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht den Verdacht schließlich als bestätigt an.

Mang habe plastische, ästhetische oder rekonstruktive Operationen ermöglicht, „obwohl die Patienten bei Kenntnis der fehlenden Approbation keine Zustimmung zum medizinischen Eingriff gegeben hätten“, heißt es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Gegen den Operateur wurde ebenfalls ein Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung erlassen. Es gebe allerdings keine Anhaltspunkte für ärztliche Kunstfehler, hieß es.

Mang hatte sich lange gegen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Wehr gesetzt. „Ich kann nur sagen, die Vorwürfe sind absolut haltlos, kein einziger Patient wurde geschädigt, ich habe mir wirklich nichts vorzuwerfen“, sagte er dem ZDF. Die Zahl von 274 betroffenen Patienten sei „falsch und unwahr“. Es handle sich um zehn bis 15 Patienten, die von dem Mann als Hospitant und unter Aufsicht erfolgreich behandelt worden seien.

In der Bodenseeklinik werden Schätzungen zufolge jährlich bis zu 3.000 Schönheitsoperationen durchgeführt. Zahlreiche Prominente haben sich bei dem weithin bekannten Chirurgen bereits unters Messer gelegt.