30.11.12

Minderwertige Brustimplantate

Silikon-Skandal: Gericht hat noch nicht entschieden

Klägerin fordert 30.000 Euro Schmerzensgeld für minderwertige Brustimplantate. Noch steht die Entscheidung des Gerichts aus.

Foto: dapd
Ein defektes Silikon-Brustimplantat des französischen Herstellers Polö Implant Prothese (PIP), das einer Patientin von einem plastischen Chirurgen entfernt werden musste
Ein defektes Silikon-Brustimplantat des französischen Herstellers Polö Implant Prothese (PIP), das einer Patientin von einem plastischen Chirurgen entfernt werden musste

Karlsruhe. Das Gericht hat noch nicht entschieden, doch einen Erfolg hat Iris Herold schon errungen im ersten deutschen Schadenersatz-Prozess um Brustimplantate aus Billig-Silikon: Eine Schönheitsklinik in Düsseldorf hat der 40-Jährigen angeboten, die Silikonkissen in ihren Brüsten auszutauschen. Kostenlos. Die Klinik war durch Fernsehberichte auf den Fall aufmerksam geworden. Noch im Dezember soll Herold operiert werden. "Ich hoffe, dass dann meine Beschwerden nachlassen."

Am Freitagnachmittag wollte das Landgericht eine erste Entscheidung verkünden, wie es in dem Prozess weitergeht. Jahrelang hatte das französische Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) Brustimplantate verkauft, die mit gesundheitsschädlichem Industriesilikon gefüllt waren. In Deutschland sind nach Behördenangaben rund 5000 Frauen betroffen. Iris Herold ist die erste, über deren Schadenersatz-Klage verhandelt wurde. Die Mutter von drei Kindern hatte sich 2007 die Implantate einsetzen lassen. Die Krankenkasse wollte die Kosten für einen Austausch der Kissen nicht übernehmen.

In der mündlichen Verhandlung Mitte November machte das Landgericht Karlsruhe Iris Herold allerdings wenig Hoffnung auf eine unkomplizierte Entschädigung: PIP ist pleite, und die französische Haftpflichtversicherung muss nach Auffassung des Gerichts nur für Schäden zahlen, die in Frankreich auftreten. Anzeichen für ungenügende Kontrollen des TÜV Rheinland oder des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sahen die Richter nach erster Einschätzung auch nicht.

Sollte es dabei bleiben, bliebe betroffenen Frauen nur die Möglichkeit, den behandelnden Arzt wegen einer konkreten Pflichtverletzung im Einzelfall zu verklagen, etwa wegen mangelhafter Aufklärung über die Risiken. Iris Herold ist aber weiter zuversichtlich. "Es gibt so viele Betroffene – es kann nicht sein, dass niemand für den Schaden haftet."

Inzwischen, sagt Iris Herold, hätten sich andere betroffene Frauen an sie gewandt. Viele würden sich nicht wehren – weil sie keine Rechtsschutzversicherung haben, oder weil sie sich schämen. Denn es sei doch ein "intimes Thema". Manche Frauen hätten nicht einmal getraut, als Zuschauerinnen zum Prozess zu kommen. "Weil sie Angst hatten, sie könnten dann im Fernsehen zu erkennen sein."

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