Der Roseneimer Polizeichef soll den Kopf eines in Handschellen gefesselten 15-Jährigen mehrmals gegen die Wand geschlagen haben.

Traunstein. Im Prozess gegen den suspendierten Rosenheimer Polizeichef wegen Körperverletzung im Amt haben Gutachter von mehreren Schlägen gegen den Kopf des jugendlichen Opfers gesprochen. Sie sagten am Dienstag übereinstimmend vor dem Landgericht Traunstein aus, dass der 15-Jährige mindestens zwei Schläge abbekam. Ob der Kopf des Schülers dabei von dem Angeklagten aktiv mehrmals gegen die Wand der Polizeiwache geschlagen wurde, konnten die Gutachten aber nicht klären. Allerdings klinge die Darstellung des Jugendlichen und seiner Mutter plausibel, sagte ein Sachverständiger.

Der 51 Jahre alte Polizeichef bestreitet, den Kopf des gefesselten Burschen nach einer Schlägerei auf dem Rosenheimer Volksfest im Herbst 2011 an die Wand geschlagen zu haben. Er gab aber bei seiner Vernehmung am ersten Prozesstag Kniestöße und Ohrfeigen zu.

Ein DNA-Analytiker von der Münchner Rechtsmedizin ging in seinem Gutachten davon aus, dass aufgrund der Blutspuren an der Wand der Polizeiwache der Kopf des Jugendlichen mehrmals gegen die Wand geschlagen sein muss. Auch der Kiefer-Experte kam zu dem Ergebnis: „Aus zahnärztlicher Sicht können die nachgewiesenen Verletzungen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mindestens zwei verschiedenen Ereignissen zugeordnet werden.“ Er ging sogar so weit, dass das Abbrechen eines Zahnes und das Aufplatzen der Unterlippe auf mehrere Stöße zurückgehen könnten. Auch schloss er aus, dass die Verletzungen des Opfers von der vorangegangenen Schlägerei stammten.

Sogar einen Biomechaniker bemühte das Gericht. Der Experte sprach ebenfalls von mindestens zwei Gewalteinwirkungen gegen den Kopf des inzwischen 16-Jährigen, „es können aber auch mehr gewesen sein“.

Für Verwunderung beim Gericht sorgten die Zeugenaussagen der an dem Einsatz vom 3. September 2011 beteiligten Polizisten. Keiner der überwiegend jungen Beamten konnte sich an Details des Geschehens auf der eigens für das Herbstfest errichteten Polizeiwache erinnern. Nicht einmal jener Beamte, der den Polizeichef beim Abführen des 15-Jährigen zur Wache begleitete und ihm auf dem Revier assistierte, will gesehen haben, wie genau es zu den Verletzungen des Opfers kam.

Der Vorsitzende Richter Erich Fuchs sah sich deshalb zu der Bemerkung veranlasst, dass „auch die Justiz sich auf ihre Polizeibeamten verlassen können muss“. Er fragte an anderer Stelle der Aussagen: „Hält die Polizei mal wieder zusammen?“ und hielt einem der Zeugen auf dessen Erinnerungslücken vor: „Ich kann es nicht glauben, was Sie sagen.“ Auch Staatsanwalt Martin Unterreiner nannte es „auffällig“, dass die Darstellungen der Beamten übereinstimmten. Keiner konnte sich an Kopfstöße ihres Vorgesetzten erinnern, aber alle berichteten von aggressivem Verhalten des Jugendlichen.

Der Prozess wird in einer Woche mit den Plädoyers fortgesetzt. Möglicherweise wird noch am selben Tag das Urteil gesprochen.