Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen erhalten. Das Ordnungsamt sei im Recht.

Herten. Pink statt Blau? Das geht nicht. Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen erhalten. Sie muss fünf Euro zahlen, wie eine Stadtsprecherin einen Bericht des Internetportals „derwesten.de“ am Mittwoch bestätigte. Die Stadt betonte, dass die Straßenverkehrsordnung die Farbe der Parkscheibe genau vorschreibe. Das Ordnungsamt habe deshalb Recht, wenn ein Bußgeld verhängt werde. Das Aussehen der Parkscheibe sei, genauso wie Verkehrsschilder, gesetzlich strikt geregelt. Auch handgeschriebene Zettel mit einer Uhr zum Beispiel seien nicht erlaubt.