Kaum ist das Buch von Jörg Kachelmann auf dem Markt, gibt es neuen rechtlichen Ärger – die Ex-Geliebte des Moderators geht gegen das Werk vor.

Schwetzingen. Das Buch von Jörg und Miriam Kachelmann „Recht und Gerechtigkeit“ darf nicht weiter verkauft werden. Die Rechtsanwälte von Kachelmanns ehemaliger Geliebten Claudia D. erwirkten eine einstweilige Verfügung gegen das Buch. Das Landgericht Mannheim habe dem Antrag mit Beschluss vom Mittwoch stattgegeben, teilten die Anwälte der Frau, Zipper & Collegen, am Abend in Schwetzingen mit und bestätigten damit einen Bericht von „Focus online“.

Demnach darf das im Heyne Verlag erschienene Buch der Eheleute Kachelmann, seit Wochenbeginn auf dem Markt, nicht mehr im Handel verkauft werden, wenn Kachelmanns Ex-Freundin darin mit vollem Namen genannt wird. Die Radiomoderatorin hatte Kachelmann der Vergewaltigung bezichtigt. Der Wettermoderator wurde in einem spektakulären Prozess im vergangenen Jahr jedoch freigesprochen. Jörg Kachelmann wollte am Freitag auf der Buchmesse in Frankfurt am Main sein Buch vorstellen.

Kachelmanns ehemalige Geliebte Claudia D. hatte den Schweizer Moderator der Vergewaltigung beschuldigt. Nach einem spektakulären Prozess, in dem die Ex-Geliebte als Nebenklägerin auftrat, wurde Kachelmann vergangenes Jahr aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Der Beschluss des Landgerichts liegt der Nachrichtenagentur dpa in Kopie vor. Eine Bestätigung des Gerichts war am Mittwoch zunächst nicht zu bekommen. Die einstweilige Verfügung werde voraussichtlich am Donnerstag dem Heyne-Verlag in München zugestellt, sagte Rechtsanwalt Manfred Zipper der dpa. Der Verlag konnte sich zunächst nicht zu der Verfügung äußern.

In der einstweiligen Verfügung des Landgerichts geht es nur um die Nennung des vollen Nachnamens der Ex-Geliebten. Anwalt Zipper kündigte jedoch an, auch gegen weitere Passagen des Buchs vorzugehen: „Das war erst der erste Pfeil aus dem Köcher.“

In seinem Buch betont Kachelmann, dass an den Anschuldigungen gegen ihn nichts dran sei. Claudia D. habe bei ihren Aussagen gelogen und ihn falsch beschuldigt. Dabei nennt Kachelmann die Ex-Geliebte mit vollem Namen. Nach dem Ende des Strafprozesses hatte Claudia D. der Zeitschrift „Bunte“ ein Interview gegeben und sich dafür auch fotografieren lassen. Ihr Nachname wurde jedoch in der Zeitschrift abgekürzt.