Der Mann soll das Mädchen im April in der Wohnung einer Bekannten in München missbraucht haben, als dessen Mutter im Nebenraum schlief, wie die Anklagebehörde am Dienstag in München mitteilte.

München. Trotz angelegter elektronischer Fußfessel soll ein vorbestrafter Sexualtäter ein siebenjähriges Mädchen missbraucht haben – nun hat die Münchner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 41-Jährigen erhoben. Der Mann soll das Mädchen im April in der Wohnung einer Bekannten in München missbraucht haben, als dessen Mutter im Nebenraum schlief, wie die Anklagebehörde am Dienstag in der bayerischen Landeshauptstadt mitteilte.

Der Mann war wegen 23 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern bereits mehrere Jahre in Haft. Aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung wurde er aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts entlassen, da die „hochgradige Gefahr schwerster Gewalt und Sexualstraftaten“ nicht ausreichend bestanden habe, heißt es in der Anklage. Auch aus einer Therapieeinrichtung musste er im Januar dieses Jahres unter der Auflage entlassen werden, eine elektronische Fußfessel zu tragen.

41-Jähriger schweigt zu Vorwürfen

Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Gefängnis wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Der 41-Jährige schwieg bisher zu dem Vorwurf. Den Daten der Fußfessel zufolge hielt er sich zum Tatzeitpunkt in der Wohnung auf.

Zudem könnte er zu drei Jahren Haft wegen Verstößen gegen Weisungen während der Führungsaufsicht verurteilt werden. So war ihm untersagt, Kontakt zu minderjährigen Mädchen aufzunehmen oder sich in der gleichen Wohnung aufzuhalten. Zudem hat sich der Angeklagte den Angaben zufolge geweigert, die Fußfessel aufzuladen, weshalb er seit 24. April in Untersuchungshaft sitzt. Wenige Tage später erging ein weiterer Haftbefehl, nachdem der Vater der Siebenjährigen Anzeige gegen den Mann erstattet hatte. Auch eine Sicherungsverwahrung will die Staatsanwaltschaft prüfen.

Politische Debatte um die Fußfessel

Der Fall hatte im Juli eine politische Debatte über die elektronische Überwachung von ehemaligen Häftlingen ausgelöst. Das neue System war erst im Januar eingeführt worden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die Fußfessel für eine „äußerst riskante Scheinlösung“, die Opfern keinen Schutz biete.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) verteidigte das System am Dienstag. Zwar ließen sich Straftaten dadurch nicht ausschließen, die Alternative zur Aufenthaltsüberwachung sei aber nicht die Sicherungsverwahrung, sondern schlicht keine Aufenthaltsüberwachung, sagte Merk der Nachrichtenagentur dapd. „Das Problem liegt darin, dass wir wegen der hohen Hürden, die uns der Europäische Menschenrechtsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht für die Sicherungsverwahrung aufgestellt haben, gezwungen sind, gefährliche Straftäter in Freiheit zu entlassen.“

(dapd)