Der 72-Jährige hatte zugegeben, den Arzt und Stiefvater seiner Tochter entführt zu haben. Nun wurde er zu den Umständen befragt.

Mülhausen/Toulouse. Im Fall Kalinka ist der leibliche Vater des vor 27 Jahren getöteten Mädchens in Mülhausen einem Ermittlungsrichter vorgeführt worden. Der 72-jährige Franzose sei über die Umstände der Entführung des deutschen Arztes und Stiefvaters Kalinkas, Dieter K., im Oktober nach Frankreich befragt worden, hieß es nach Gerichtsinformationen am Dienstag. Nähere Einzelheiten wurden zunächst nicht bekannt.

Der leibliche Vater hatte zugegeben, die Entführung des 74 Jahre alten Arztes nach Frankreich eingefädelt zu haben. Er wollte ihn der Justiz übergeben. Dieter K. hatte der damals 15-jährigen Kalinka 1982 eine Spritze gegeben, an der das Mädchen starb.

Nach der Entführung des deutschen Arztes leitete die französische Justiz ein Verfahren gegen den Vater Kalinkas ein. Der 72-Jährige ist nach Zahlung einer Kaution jedoch auf freiem Fuß. Deutschland hat wegen der Entführung seine Auslieferung beantragt, über die ein Gericht in Toulouse an diesem Donnerstag entscheiden soll.

Polizeibeamte hatten Dieter K. gefesselt und mit Kopfverletzungen in einer Straße im elsässischen Mülhausen gefunden, nachdem sie durch einen anonymen Anruf informiert worden waren. Dieter K. sitzt in Paris in Haft, wo das Verfahren erneut aufgerollt werden soll. Die Bundesregierung hat sich bisher vergeblich für die Freilassung des Mediziners eingesetzt.

Dieter K. war 1995 in Frankreich in Abwesenheit wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte die Strafe jedoch nie verbüßt, weil Deutschland ihn nicht nach Frankreich ausgeliefert hatte.

Der Mediziner soll beabsichtigt haben, die damals 15-Jährige zu vergewaltigen. Dieter K. wurde 1997 in Deutschland bereits wegen einer anderen Sexualstraftat verurteilt. Er bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung, weil er in seiner Praxis eine 16-Jährige mit Schlafmitteln ruhiggestellt und vergewaltigt hatte.