Nach dem türkischen Schuldspruch gegen Marco Weiss ist die Verteidigung wie angekündigt in Revision gegangen - zunächst ohne schriftliche Begründung.

Uelzen. Nach dem türkischen Schuldspruch gegen Marco Weiss ist die Verteidigung wie angekündigt in Revision gegangen. Eine rein formale Berufung sei bereits an den Kassationshof in Ankara geschickt worden, teilte Marcos deutscher Anwalt Jürgen Schmidt am Donnerstag in Uelzen mit. Eine genaue Begründung folge, sobald das Gericht in Antalya die Begründung für den Schuldspruch schickt. Damit sei erst in einigen Monaten zu rechnen. Das Gericht hatte Marco in der vergangenen Woche zu zwei Jahren und gut zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.In einem Türkeiurlaub Ostern 2007 hatte der damals 17-Jährige nach Überzeugung des Gerichts in Antalya eine 13 Jahre alte Britin sexuell missbraucht.

Der Schüler hatte dies stets bestritten und beteuert, im Einvernehmen Zärtlichkeiten mit Charlotte ausgetauscht zu haben, die sich zudem als 15-Jährige ausgegeben habe. Marco war am 12. April 2007 in einem Hotel an der türkischen Riviera festgenommen worden. Er saß 247 Tage in Untersuchungshaft und konnte kurz vor Weihnachten 2007 nach Deutschland ausreisen. Für die Prozesstermine musste er seitdem nicht mehr in die Türkei reisen. Die deutsche Justiz hatte im Mai 2009 das Ermittlungsverfahren gegen Marco eingestellt. Wann der Kassationshof in Ankara, die zweite und letzte Instanz in türkischen Strafverfahren, über die Revision entscheidet, ist völlig unklar. Die Gerichte sind nach Angaben des Justizministeriums in Ankara derart beansprucht, dass es im Durchschnitt zwei Jahre bis zu einem Urteil dauert.