Nachdem er vor fast 30 Jahren einen Mann erwürgt und ausgeraubt hatte, wurde der Täter jetzt zu lebenslanger Haft verurteilt. Zum Verhängnis wurde ihm sein Hang zum Schwarzfahren.

Heidelberg. Mehr als 29 Jahre nach einem Mord ist ein 55 Jahre alter Mann in Heidelberg am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht warf ihm neben dem Mord auch Raub vor. Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts im Juni 1980 sein 60 Jahre altes Opfer in dessen Wohnung zunächst niedergeschlagen und dann erwürgt, um rund 900 Mark (etwa 460 Euro) zu stehlen. Überführt wurde der Mörder mit moderner Kriminaltechnik - und durch „Kommissar Zufall": Der Mann ging der Justiz nach fast drei Jahrzehnten auf der Flucht wegen seines chronischen Hangs zum Schwarzfahren ins Netz.

Im Prozess schwieg der Mann zu den Vorwürfen. Mit dem Urteil folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Mannes hatte auf Freispruch plädiert. Er legte noch am Montag Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Die Beweise gegen den 55-Jährigen waren auch nach Ansicht der Kammer erdrückend: Seine DNA und Fragmente von Fingerabdrücken waren in der Wohnung des Leimener Opfers, eines Mannes aus dem Homosexuellenmilieu, sichergestellt worden. Die DNA wurde in den Räumen des Opfers gefunden. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte der heute 55-Jährige sein homosexuelles Opfer im Juni 1980 in dessen Wohnung begleitet, nachdem sich die beiden am Mannheimer Hauptbahnhof kennengelernt hatten. Dort schlug der damals Obdachlose den 60-Jährigen nieder und erwürgte ihn, bevor er ihn ausraubte.

Dem späteren Angeklagten gelangt es allerdings, auf kuriose Weise – und hinter Gittern – durch das engmaschige Netz der Ermittler zu schlüpfen: Nur drei Tage nach dem Mord saß er wegen räuberischer Erpressung und Geiselnahme bereits wieder in Haft. Als die Leiche in Leimen entdeckt, ein Phantombild erstellt und die Mannheimer „Stricher"-Szene durchforstet wurden, konnte sich der mutmaßliche Mörder in seiner Zelle in Sicherheit fühlen. Nach der abgesessenen Haftstrafe arbeitete er zunächst wieder und blieb für Polizei und Justiz zunächst unauffällig – bis er den Kartenkontrolleuren in der Straßenbahn auffiel.