Die Frauen begingen und filmten die Taten für einen Mann, der auf “Animal Crushing“ steht, eine sexuelle Abartigkeit des Fußfetischismus.

Lampertheim. Der Prozess um einen krassen Fall von Tierquälerei ist am Dienstag im südhessischen Lampertheim mit der Verhängung einer Bewährungsstrafe zu Ende gegangen. Zwei junge Frauen waren vor dem dortigen Amtsgericht angeklagt, Kleintiere gegen Bezahlung auf brutale Weise gequält und getötet zu haben. Unter anderem sollen sie Mäuse mit brennenden Zigaretten malträtiert und dann zertreten haben. Bei diesem sogenannten „Animal Crushing“ haben sie sich laut Anklage filmen lassen, um dafür Geld zu kassieren.

Eine 29 Jahre alte Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss die geständige Frau 500 Euro an einen Tierschutzverein zahlen. Das Verfahren gegen ihre 25-jährige mutmaßliche Mittäterin wurde abgetrennt. Das Urteil erging in Abwesenheit beider Angeklagter. Die 29 Jahre alte, geständige Frau hat nach Angaben ihres Anwalts aber die Tat schon zugegeben, das urteil gegen sie erging als Strafbefehl. Der Aufenthaltsort der 25-Jährigen konnte noch nicht ermittelt werden, weshalb gegen sie auch noch kein Urteil verhängt werden konnte.

Ähnlich wie der Fall mit den gequälten und dann totgetretenen Mäusen aus dem Jahr 2008 wirft die Staatsanwaltschaft Darmstadt den beiden Frauen weitere Taten vor. So soll eine der beiden Angeklagten mit ihren Pumps zwei Eidechsen und drei Geckos zerquetscht und mit ihrem Auto gezielt zwölf Mäuse überfahren haben.

Für den selbst aufgenommenen Film über dieses sogenannte „Animal Crushing“ hatte ein möglicher Abnehmer - er ist in einem anderen Verfahren angeklagt - „erhebliche Geldsummen zugesagt“, wie es in der Anklage heißt. Die zuständige Staatsanwältin sagte, bei „Animal Crushing“ handele es sich um eine sexuelle Abartigkeit des Fußfetischismus: „Kunden, die sich Filme mit solchen Inhalten ansehen, beglückten sich nach unseren Informationen daran, dass hübsche Frauen mit Socken, Stiefeln oder barfuß die Tiere langsam und qualvoll zertreten“, sagte die Anklagevertreterin. Die Filme, die von den beiden Frauen aufgenommen wurden, lägen der Behörde als Beweismaterial auf einer DVD vor.

Aus Sicht des Rechtsanwalts der am Dienstag verurteilten Frau ist das Urteil unverhältnismäßig hart. „Man muss auch sehen, dass meine Mandantin die Tiere nicht zum Spaß gequält hat, sondern dass ihr im Vorfeld zugesicherte Geld benötigte“ sagte er vor dem Amtsgericht. Außerdem plane seine Mandantin - die 29 Jahre alte Frau studiere „etwas Betriebswirtschaftliches“ - in die USA überzusiedeln. „Das wird durch die Strafe nicht mehr möglich sein“, sagte er mit Hinweis auf die strengen Einwanderungsregeln für Verurteilte. Gegen den Strafbefehl gibt es die Möglichkeit eines Einspruchs. Über diese Option will der Verteidiger mit seiner Mandantin noch sprechen.