Wenn im Zug die Klimaanlage ausfällt. sind die Rechte der Passagiere nicht eindeutig geregelt. Doch sie können sich vorbereiten.

Frankfurt/Main. Bei Zugverspätungen sind die Rechte von Bahnfahrern eindeutig geregelt und die Ansprüche leicht durchzusetzen. Anders sieht es aus, wenn wie am Wochenende die Klimaanlage in einem ICE ausfällt: Kommt es hart auf hart, müssen Betroffene eine Entschädigung vor Gericht erstreiten. Damit die Hitze im Zug nicht zum Problem wird, können sich Bahnfahrer aber auch schon vor Reiseantritt vorbereiten.

Wie sollten sich Bahnfahrer in den Sommermonaten auf Zugreisen vorbereiten?

Die Schlichtungsstelle Nahverkehr rät Verbrauchern, in der warmen Jahreszeit auf Reisen jeglicher Art ausreichend Getränke mitzunehmen. Das gilt auch für kürzere Entfernungen. Pro Tag sollte ein erwachsener Mensch zwischen zwei und drei Litern Wasser zu sich nehmen, ein Teil davon wird dem Körper auch über die Nahrung zugeführt. Bei Hitze sollten Verbraucher entsprechend mehr trinken.

Muss die Bahn im Sommer für bestimmte Temperaturen in Zügen sorgen?

Die Bahn hat als Beförderungsunternehmen ihren Fahrgästen gegenüber eine Fürsorgepflicht und muss diese wohlbehalten zum Zielort bringen. Konkrete Vorschriften für Temperaturen an Bord der Züge gibt es nach Angaben der Schlichtungsstelle Nahverkehr aber nicht, auch die Beförderungsbedingungen der Bahn sehen solche Regelungen nicht vor. Als Richtschnur könnten nach Angaben der Schlichtungsstelle aber die Empfehlungen für Temperaturen in öffentlichen Gebäuden dienen. Für Büros etwa sehen diese 20 Grad Raumtemperatur vor.

Muss die Bahn Entschädigungen wegen extremer Hitze in Zügen zahlen?

Die Fahrgastrechte sehen Entschädigungszahlungen nur bei Zugverspätungen vor, nicht aber bei übermäßiger Hitze und möglichen gesundheitlichen Schäden in Folge. Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld hierfür können Fahrgäste aber nach Angaben der Schlichtungsstelle Nahverkehr durch das Haftpflichtgesetz geltend machen. Dieses Gesetz sieht Schadenersatz bei der Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum durch Unternehmen vor. Die Bahn hat angekündigt, sich mit den Betroffenen der Hitze-Vorfälle in den ICE am Wochenende außergerichtlich über mögliche Schmerzensgeldzahlungen zu verständigen. Betroffene sollten bei Problemen – falls möglich – immer Kontakt zu anderen Zeugen herstellen, um einen Vorfall später belegen zu können.

Wann muss die Bahn Fahrgästen kostenlose Getränke anbieten?

Die Fahrgastrechte verpflichten Bahnunternehmen, ihren Fahrgästen ab einer Stunde Zugverspätung Erfrischungsgetränke anzubieten. Für den Fall extremer Temperaturen sind aber keine Regelungen vorgesehen. Die Bahn hat ihr Zugpersonal jetzt jedoch angewiesen, in solchen Fällen Erfrischungen zu verteilen. Auch wurden die Getränkevorräte in den Zügen aufgestockt.

Wann stoppt die Bahn Züge wegen extremer Temperaturen?

Bei einem Totalausfall der Klimaanlagen stoppt die Bahn ihre ICE-Züge sofort am nächsten Bahnhof. Bei einem Teilausfall liegt ein Stopp im Ermessen des Zugpersonals.

Wann dürfen Fahrgäste eine Scheibe einschlagen oder die Notbremse ziehen?

Reisende dürfen die Notbremse oder die Türnotentriegelung nur bei Gefahr für ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Reisender betätigen. Auch Scheiben dürfen nach Angaben der Schlichtungsstelle Nahverkehr nur bei Notfällen eingeschlagen werden. Wann solche Fälle gegeben sind, wird in den Beförderungsbedingungen der Bahn nicht genau erklärt. Für den Missbrauch der Notbremse verlangt die Bahn grundsätzlich 200 Euro und zusätzlich Schadenersatz für sonstige Schäden, die dem Unternehmen dadurch entstehen.

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