Teresa Enke ist beim Bundespatentgericht erfolgreich und darf den Namen ihres verstorbenen Mannes als Marke eintragen.

München. Das Bundespatentgericht in München gab in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss einer Beschwerde von Teresa Enke gegen das Deutsche Patent- und Markenamt statt. Somit darf der Name „Robert Enke“ als Marke eingetragen werden.

Die Witwe Enkes wollte sich die Marke für Waren und Dienstleistungen wie Ton-, Bild- und Datenträger sowie Druckereierzeugnisse eintragen lassen. Das Markenamt lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, es handele sich bei dem Fußballer um eine Person der Zeitgeschichte, weshalb die Wortmarke „Robert Enke“ nicht unterscheidungskräftig sei.

Dem widersprach das Patentgericht nun. Die Eintragung von Personennamen, auch bei berühmten und bekannten Personen, sei „grundsätzlich zulässig“, hieß es. Ob die Benutzung der Marke erlaubt ist, sei erst später im Löschungsverfahren oder nach Wettbewerbsrecht zu prüfen.

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Der Torwart der Nationalmannschaft und von Hannover 96 hatte sich am 10. November 2009 im Alter von 32 Jahren das Leben genommen. Nach seinem Tod wurde bekannt, dass er jahrelang an schweren Depressionen gelitten hatte.

Mit Material von dapd