Ein Gynäkologe soll heimlich Tausende Intimfotos von Patientinnen gemacht haben und wollte Arzt bleiben. Nun akzeptiert er das Ruhen der Zulassung.

Neustadt. Der Pfälzer Frauenarzt, der heimlich Zehntausende intime Fotos seiner Patientinnen gemacht haben soll, will vorerst doch nicht weiter als Mediziner tätig sein. Der Gynäkologe hatte vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt gegen eine Entscheidung der zuständigen Landesbehörde geklagt, wonach seine Approbation derzeit ruht. Kurz vor der für Donnerstag angesetzten Verhandlung zog der Mediziner seine Klage nun zurück. Die Nachricht traf nach Angaben des Gerichts am Montagnachmittag per Fax ein.

Damit habe der Gynäkologe die Entscheidung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung akzeptiert und könne nun nicht mehr gegen sie vorgehen, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Das Landesamt hatte sich auf die Bundesärzteordnung berufen, wonach das Ruhen der Zulassung angeordnet werden kann, wenn gegen einen Arzt der Verdacht einer Straftat bestehe, aus der sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergeben könne.

Betroffene Frauen hatten die Klage des Arztes scharf kritisiert. Sein Anwalt war für eine Stellungnahme am Dienstag nicht erreichbar.

Der Staatsanwaltschaft liegt das Ergebnis eines Gutachtens zu den rund 35.000 Fotos und Videos vor, die der Arzt von seinen Patientinnen gemacht haben soll. Demnach gab es für die allermeisten Aufnahmen keine medizinischen Gründe, wie ein Sprecher der Frankenthaler Staatsanwaltschaft berichtete. Der Gutachter habe 500 Fotos und 30 Videos ausgewertet. Die Behörde prüft auch, ob der Mediziner seine Patientinnen während der Behandlung nicht nur ohne medizinischen Grund fotografiert, sondern auch berührt hat.

Der Gynäkologe hat sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Seit September hatte eine Ermittlungsgruppe der Polizei die Fotos ausgewertet und sie mehr als 1800 Patientinnen zugeordnet. Der größte Teil von ihnen hat Strafantrag gegen den Arzt gestellt, in einigen Fällen wurde Patientinnen bereits Schmerzensgeld zugesprochen. Wann Anklage erhoben werde, sei nicht absehbar, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Udo Gehring: „Es gibt hierfür keinen Präzedenzfall.“