Die lebenslange Haftstrafe für den Mörder des kleinen Mirco aus Grefrath ist rechtskräftig. Der BGH bestätigte die besondere Schwere der Schuld.

Karlsruhe. Die Akte im Mordfall Mirco kann endgültig zugeklappt werden: Das Urteil gegen den Mörder des Zehnjährigen aus Grefrath ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss die Revision des Angeklagten. Der 46 Jahre alte Olaf H. war vor gut einem halben Jahr vom Landgericht Krefeld zur Höchststrafe verurteilt worden: lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren verhindert (Az. 3 StR 38/12).

Der Manager hatte den zehn Jahre alten Jungen im September 2010 von der Straße weg entführt, in einem Waldstück missbraucht und anschließend erdrosselt. Auf der Suche nach dem zunächst spurlos verschwundenen Kind brachten die Ermittler eine der größten Fahndungsaktionen in der Geschichte Deutschlands ins Rollen. Hunderte Polizisten durchkämmten Wiesen und Wälder am Niederrhein, Flugzeuge suchten von der Luft aus.

Ein Zeuge gab den entscheidenden Hinweis auf einen bestimmten Typ des VW Passat. Die Soko „Mirco“ hatte etwa 4000 Wagen in der engeren Wahl. Als etwa 1500 Autos von der Spurensicherung untersucht waren, gab es einen Treffer: In einem Fahrzeug wurden winzige Spuren des Jungen entdeckt. Es war der Dienstwagen des später verurteilten Mörders. Der Manager gestand die Tat und führte die Ermittler zur Leiche. „Wir sind froh, dass das Verfahren endgültig abgeschlossen ist“, sagte Mönchengladbachs Polizeisprecher Willy Theveßen.