Es passiert immer wieder: Personal der Deutschen Bahn trifft auf reisende Kinder ohne Fahrausweis - und verweist diese mutterseelenallein am nächsten Bahnhof des Zuges.

Oranienburg. Es passiert immer wieder: Personal der Deutschen Bahn trifft auf reisende Kinder ohne Fahrausweis - und verweist diese mutterseelenallein am nächsten Bahnhof des Zuges. Weil er keinen gültigen Fahrschein bei sich hatte, ist ein elf Jahre alter Junge offenbar aus einem Regionalzug der Deutschen Bahn geworfen worden. Eine Schaffnerin habe ihn am Montagnachmittag auf der Fahrt von Berlin in Richtung Norden am Bahnhof Oranienburg des Zuges verwiesen, sagte die Mutter des Jungen, Anke D., der Nachrichtenagentur dapd. „Ich finde keine Worte dafür.“ Zuvor hatte sie über den Vorfall auf Twitter berichtet.

Der Junge sei noch im Zug in die Obhut eines Polizisten gegeben worden, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. An einem Polizeistandort in der Nähe des Bahnhofs wurde er laut der Mutter von Familienangehörigen am frühen Abend abgeholt.

Beispiel eines anderen Falles:

Die Meldungen über von Bahnangestellten ausgesetzten Kindern und Jugendlichen reißen nicht ab. Nach der zwölfjährigen Deborah , die aus einem Regionalzug bei Rostock verwiesen wurde, der 14-jährigen Luca aus Hamburg und einer 13-Jährigen , die in einem Regionalexpress (RE6) auf dem Rückweg von der Schule in Heiligengrabe nach Neuruppin (Brandenburg) geworfen wurde, wurde nun ein weiterer Fall bekannt. Ein 14-jähriges Mädchen, das von Berlin-Spandau aus zur Schule in Berlin-Albrechtshog unterwegs war, wurde laut Zeitungsbericht des Zuges verwiesen. Die Schülerin hatte zwar einen Fahrausweis, dieser sei aber erst später gültig gewesen, so die "Berliner Zeitung". Das reichte der Schaffnerin, um das Mädchen rauszuwerfen. Die Mutter holte ihre Tochter mit dem Auto ab und fuhr sie zur Schule. Die Bahn in Berlin wollte sich zunächst ohne genaue Prüfung nicht zu diesem Vorfall äußern.

Seit den bisherigen Fällen müssen die Kundenbetreuer im Nahverkehr eine Dienstanweisung befolgen: Minderjährige dürfen nicht des Zuges verwiesen werden, so ein Bahnsprecher. Wer dagegen verstoße, müsse mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Mitte Oktober hatte es einen ähnlichen Fall in Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Eine Zwölfjährige hatte dort zu Fuß nach Hause laufen müssen. In beiden Fällen wurden die Verantwortlichen, ein Schaffner und eine Schaffnerin, vorläufig vom Dienst suspendiert. Im Fall der 12-jährigen Deborah wird kein Verfahren gegen die Schaffnerin angestrengt . (dpa/abendblatt.de)