Der Amokläufer von Ansbach wurde unter anderem wegen versuchten Mordes an 47 Menschen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt.

Ansbach. Der Schul-Amokläufer von Ansbach ist zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Die Jugendkammer des Landgerichts Ansbach sprach den 19-Jährigen am Donnerstag unter anderem des versuchten Mordes in 47 Fällen schuldig. Zudem soll der junge Mann für eine unbefristete Zeit in einer Psychiatrie untergebracht werden. „Dass es keine Toten gegeben hat, war lediglich dem Zufall zu verdanken“, betonte Richter Bernd Rösch bei der fast einstündigen Urteilsbegründung. Bei der Tat im September 2009 sei Georg R. mit einer kaum zu überbietenden kriminellen Energie vorgegangen. Er habe so viele Menschen wie möglich töten wollen.

Staatsanwalt Jürgen Krach hatte den unter einer Persönlichkeitsstörung leidenden Georg R. in seinem Plädoyer als „hochkriminelle, arrogante Persönlichkeit“ beschrieben. Der damalige Abiturient war im September 2009 mit Molotowcocktails, Messern und einem Beil bewaffnet in das Gymnasium Carolinum gestürmt. In zwei Klassenzimmer warf er Brandsätze. Als die Schüler flüchteten, schlug er wahllos mit der Axt auf sie ein. Insgesamt 15 Menschen wurden verletzt. Eine Schülerin schwebte zeitweise in Lebensgefahr, nachdem Beilhiebe sie auf den Kopf getroffen hatten.

Der Richter warf Georg R. vor, dass er bei seiner blutigen Attacke nicht habe alleine sterben wollen. „Vielmehr wollten Sie sich vor Ihrem Tod noch mal richtig in Szene setzen“, sagte Rösch in Richtung von Georg R. Er habe mit einem aufsehenerregenden Schulmassaker die Blicke der Welt auf sich ziehen wollen. Die Gründe für die Tat seien Hass auf sich selbst, die Schule und die Lehrer gewesen, betonte der Richter. Durch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus solle Georg R. verstehen, dass er ein abscheuliches Verbrechen begangen habe.