Es kam zu keiner Einigung über einen Vergleich mit der Künstlerin. Nun müssen die Richter über Kunstfreiheit entscheiden.

Dresden. Im Streit um ein Nacktbild der Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz haben die CDU-Politikerin und die Künstlerin Erika Lust am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Dresden keine Einigung erzielt. Wie Gerichtssprecherin Gesine Tews der Nachrichtenagentur DAPD sagte, gelang es nicht, zu einem Vergleich zu kommen. Nun werde der Vierte Zivilsenat in Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Politikerin sowie der Kunst- und Meinungsfreiheit über die Sache entscheiden müssen. Ein Urteil wurde für Freitag nächster Woche (16. April) angekündigt.

Die Dresdner Oberbürgermeisterin sieht sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, weil sie auf dem Gemälde mit dem Titel „Frau Orosz wirbt für das Welterbe“ bis auf Strapse und Amtskette splitternackt abgebildet ist. Mit dem Bild reagierte Erika Lust nach eigenen Angaben auf den Verlust des Weltkulturerbetitels, mit dem die UNESCO auf die Entscheidung zum Bau der so genannten Waldschlößchen-Brücke durch das Dresdner Elbtal reagierte. Orosz hatte sich trotz drohender Aberkennung des Titels bis zuletzt für die Brücke stark gemacht und einen Tunnel als Alternative abgelehnt.

Das Dresdner Landgericht hatte der CDU-Politikerin erstinstanzlich Recht gegeben und der Künstlerin untersagt, das Gemälde mit der unbekleideten Dresdner Rathauschefin öffentlich zur Schau zu stellen. Begründet wurde dies mit einer erheblichen Verletzung der Persönlichkeitsrechte, hinter die in diesem Fall die gesetzlich geschützte Kunstfreiheit zurückzutreten habe. Gegen diese Entscheidung hatte die Künstlerin Berufung eingelegt.