Der vor zwei Wochen festgenommene mutmaßliche Sexualtäter stand schon 2007 vor Gericht. Das Gericht verzichtete damals auf einen DNA-Test.

Köln. Ein erst vor zwei Wochen festgenommener mutmaßlicher Serien-Sexualtäter hat bereits 2007 wegen versuchter Nötigung einer Frau vor dem Kölner Amtsgericht gestanden. Eine DNA-Probe, die zu einer Enttarnung des Mannes schon vor Jahren hätte führen könne, sei damals nicht genommen worden, bestätigte das Gericht am Montag einen „Focus“-Bericht. Dabei handelte es sich einem Gerichtssprecher zufolge aber nicht um eine Justizpanne. Vielmehr habe die Justiz nach ihrem damaligem Wissensstand „nicht fehlerhaft gehandelt“. Laut „Focus“ soll der Beschuldigte nach dem seinerzeit eingestellten Kölner Verfahren in Belgien und Deutschland mindestens fünf Frauen vergewaltigt haben.

Der Verdächtigte war Mitte März in der Eifel aufgrund eines Auslieferungshaftbefehls aus Belgien festgenommen worden. Er soll in den vergangenen 19 Jahren eine Vielzahl von Sexualtaten in Deutschland, Belgien und den Niederlanden begangen haben. Laut „Focus“ führte das Bundeskriminalamt spätestens seit 2001 im entsprechenden Register DNA-Spuren von den Tatorten des Mannes.

Der nun bekannt gewordene Kölner Fall datiert laut Amtsgericht vom Juli 2006. Damals soll der mutmaßliche Serientäter versucht haben, eine Frau in einem Haus in Köln-Lindenthal zu nötigen. Noch im Ermittlungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft demnach dem Beschuldigten die Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellt, wenn er sich neben einer Geldauflage mit der Abgabe einer Speichelprobe einverstanden erklärte. Als der Mann dies ablehnte, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchter Nötigung in besonders schwerem Fall. Zugleich beantragte sie, die DNA-Entnahme richterlich anzuordnen.

Da die Tat aber folgenlos geblieben war der Täter nur geringe Gewalt angewendet hatte, wurde das Verfahren in der Hauptverhandlung 2007 im allseitigen Einverständnis gegen eine Geldauflage eingestellt. Dem Gericht zufolge musste der Beschuldigte keine DNA abgeben, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für entsprechende Anordnung gegen seinen Willen nicht vorlagen. So sei der damals 43 Jahre alte Angeklagte nicht vorbestraft gewesen. Auch hätten keine tragfähigen Anhaltspunkte dafür vorgelegen, dass er bereits ähnliche Taten begangen hatte.

Bei seinen Taten über einen Zeitraum von fast zwei Jahrzehnten bediente sich der verheiratete Familienvater laut Staatsanwaltschaft unter anderem einer „Mitleidsmasche„: Er soll an Haustüren geklingelt und Frauen gebeten haben, ihm beim Urinieren zu helfen, da er wegen einer Behinderung seine Arme nicht bewegen könne. Der Fall war in der TV-Sendung „Aktenzeichen XY – ungelöst“ vorgestellt worden.