Sind Schweißgeruch und schmutzige Hände Gründe für eine Kündigung? Das wurde vor dem Arbeitsgericht in Köln verhandelt.

Köln. Reichen Schweißgeruch und schmutzige Hände für eine Kündigung? Darum ging es am Donnerstag vor dem Kölner Arbeitsgericht. Am Ende wurde die Klage abgewiesen.

Auch wenn man direkt neben ihm steht, ist der 50-jährige Kläger geruchsfrei. Seine Hände sind sauber, die äußere Erscheinung wirkt gepflegt. Und das sei auch nie anders gewesen, betont er. Seine frühere Chefin ist da allerdings anderer Meinung. Die Leiterin der Denkmalbehörde hat dem Architekten gekündigt mit der Begründung „starker Schweißgeruch und unsaubere Hände“. Schwarze Fingernägel sollen der Stein des Anstoßes gewesen sein. Nun ist der Mann arbeitslos. Aber er will sich das nicht gefallen lassen - er klagt.

„Ich empfinde das als absolut erniedrigend unter gebildeten Menschen“, sagt er. Da er sich nun wieder bewerben muss, will er nicht, dass sein Name bekannt wird. Mit seinem Gesicht war er allerdings schon in der Zeitung und im Fernsehen. Sogar im Ausland macht Köln endlich Schlagzeilen, allerdings keine schönen. Immer steht „Schweißgeruch“ in der Überschrift.

Die Vorsitzende Richterin Hilde Zilius bemüht sich in der Sitzung um einen Vergleich. Der Anwalt der Stadt bietet an, dem Kläger noch vier Monate Gehalt zu zahlen und die Sache mit dem Schweißgeruch zu streichen. Aber der Architekt lehnt ab. Es gehe ihm nicht um Geld, sondern um seine Menschenwürde, sagt er. Seine Chefin soll den Vorwurf öffentlich zurücknehmen und sich entschuldigen - dann wäre er zufrieden.

Elf seiner ehemaligen Kollegen in der Denkmalbehörde könnten im übrigen bezeugen, dass er nie gestunken habe. „Es geht auch darum, wie man in der Verwaltung mit Leuten umgeht.“ Vielleicht, so hat er in Interviews spekuliert, ist es seiner Chefin nur darum gegangen, einen besonders entschiedenen und damit unbequemen Verfechter des Denkmalschutzes loszuwerden.

Bei der Stadt, wo man sich namentlich nicht äußern will, heißt es dazu nur, die neue Chefin bringe ihre Behörde gerade auf Vordermann und mache sich damit natürlich nicht nur Freunde. Zwar seien Denkmalschützer des öfteren etwas eigenwillige Typen, was auch weiter nicht schlimm sei, aber gewissen Mindeststandards müssten sie schon noch genügen, schließlich repräsentierten sie die Stadt. Wobei Köln ja gerade dafür bekannt ist, etwas schmuddelig zu sein. Nicht so herausgeputzt wie, zum Beispiel, Düsseldorf.

Am Ende war es wie so oft bei Gericht: Die Fragen, für die sich alle interessierten - Stank er oder stank er nicht? Und: Darf man ihn deshalb feuern? - wurden gar nicht erörtert. Stattdessen wies das Gericht die Klage ab, weil die Kündigung noch in der Probezeit erfolgte. Selbst wenn der Vorwurf mangelnder Körperhygiene absolut unberechtigt gewesen sein sollte, als schwerwiegende Diskriminierung wollte das Gericht ihn nicht werten.