Im Prozess um einen geplanten Amoklauf an einer Schule in St. Augustin bei Bonn hat die Angeklagte ein umfangreiches Geständnis abgelegt.

Bonn. Im Prozess um einen geplanten Amoklauf an einer Schule in St. Augustin bei Bonn hat die 16-jährige Angeklagte am ersten Verhandlungstag ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Das Mädchen habe selbst umfassend ausgesagt, alle Vorwürfe eingeräumt und Probleme im schulischen und häuslichen Umfeld aus ihr Motiv genannt, sagte Gerichtssprecher Joachim Klages der AP. Die 16-Jährige ist wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion und Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Laut Anklage plante die 16-Jährige im Mai, zunächst einen Lehrer mit einem Schwert niederzustechen und ihm danach die Schlüssel für die Klassenräume zu stehlen. Anschließend sollten die Klassenzimmer durch selbst gebaute Molotow-Cocktails in Brand gesetzt und die Türen dabei von außen verschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft geht von massiven Problemen mit Mitschülern, Lehrern und ihren Eltern aus. Vermutungen, dass exzessives Computerspielen eine Ursache gewesen sein könnte, hätten sich am ersten Prozesstag nicht bestätigt, betonte der Gerichtssprecher.

Plan durch Mitschülerin vereitelt

Der Plan wurde in letzter Minute vereitelt, weil eine Mitschülerin die 16-Jährige in der Schultoilette überraschte. Die Angeklagte griff die Mitschülerin laut Anklage in Tötungsabsicht mit einem Schwert an. Das Mädchen wurde dabei an Händen und Armen schwer verletzt. Erst als ein Lehrer hinzukam, gelang dem Opfer die Flucht aus der Toilette. Nach einem misslungenen Selbsttötungsversuch flüchtete die 16-Jährige vom Schulgelände, stellte sich aber am Abend in Köln der Polizei. Sie wurde in einer Jugendpsychiatrie untergebracht.

Insgesamt sind acht Verhandlungstage bis zum 24. November vorgesehen, 26 Zeugen sind geladen. Nächster Termin ist der 30. Oktober. Zwei Gutachter sollen zur Frage der Schuldfähigkeit gehört werden. (AP)