Vier Wochen nach der Verhaftung von Starregisseur Roman Polanski (76) in der Schweiz haben die USA offiziell seine Auslieferung beantragt. Sollte der Oscar-Preisträger sich dem Antrag wie erwartet widersetzen, droht ein monatelanges juristisches Tauziehen.

Bern/New York. In den USA wird Polanski vorgeworfen, vor mehr als 30 Jahren ein damals 13 Jahre altes Mädchen betrunken gemacht und vergewaltigt zu haben.

Die US-Botschaft in Bern übermittelte das Auslieferungsgesuch am Donnerstagabend an das Schweizer Justizministerium, wie die Behörde bestätigte. Der Antrag sollte nun für eine gerichtliche Anhörung an den Kanton Zürich weitergeleitet werden. Dort sitzt Polanski in Haft. Der französisch-polnische Regisseur könnte zunächst beim Bundesstrafgericht und dann beim obersten Bundesgericht Widerspruch einlegen. Sein Anwalt Hervé Temime kündigte an, sein Mandant werde eine Auslieferung nicht akzeptieren.

Der Oscar-Preisträger war Ende September am Zürcher Flughafen auf Grundlage eines vorläufigen US-Haftbefehls festgenommen worden. Die amerikanischen Behörden hatten 60 Tage Zeit, seine Überstellung formell zu beantragen. Erst Anfang der Woche hatte die Schweizer Justiz eine Haftentlassung Polanskis gegen Kaution abgelehnt. Die Fluchtgefahr sei erheblich, hieß es. Auch das Angebot des Filmemachers, seine millionenteure Villa im Nobel-Skiort Gstaad als Kaution eintragen zu lassen, überzeugte nicht.