Duisburg. Schmutziges Meerwasser, einen schmuddeligen Pool sowie Sandflöhe am Strand und im Zimmer müssen sich Urlauber nicht gefallen lassen. Dann kann der Reisepreis gemindert werden, entschied das Landgericht Duisburg (Az.: 12 S 35/08). Hat die Sandflohplage gesundheitliche Folgen, besteht auch Anspruch auf Schmerzensgeld.