Frankfurt/Main. Die Deutsche Bundesbank hat sich geweigert, eine angeblich von einer Katze angefressene Banknote auszutauschen, und bekam vom Verwaltungsgericht Frankfurt recht. Mindestens 50 Prozent des Scheins müssten vorhanden sein, oder der Betroffene müsse nachweisen, dass der fehlende Teil vernichtet wurde (Az.: 1 K 2838/08.F).