Düsseldorf. Eltern von minderjährigen Kindern müssen von denen bestellte Klingelton-Abos bezahlen, wenn sie ihnen das Handy zur Nutzung überlassen haben. Das entschied das Amtsgericht Berlin (Az.: 15 C 423/08).
Düsseldorf. Eltern von minderjährigen Kindern müssen von denen bestellte Klingelton-Abos bezahlen, wenn sie ihnen das Handy zur Nutzung überlassen haben. Das entschied das Amtsgericht Berlin (Az.: 15 C 423/08).
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