Jahrelang wurde gestritten, jetzt hat ein Berliner Gericht entschieden: Eltern dürfen ihren Sohn “Djehad“ (Heiliger Krieg) nennen.

Berlin. Nach jahrelangem Streit kommt jetzt erstmals in Deutschland Djehad (Heiliger Krieg) als männlicher Vorname ins Geburtenregister. Das Berliner Kammergericht hatte in letzter Instanz entschieden, dass der Vorname nicht verunglimpfend sei und auch nicht das Wohl des Jungen gefährde. „Die Verwaltung hat diese Entscheidung umzusetzen“, teilte am Mittwoch die Behörde von Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) mit. „Es gibt keine weiteren Schritte von unserer Seite, es ist definitiv Schluss“, hieß es in der Verwaltung. Bislang hatte sich ein Standesamt in der Hauptstadt geweigert, die Namensurkunde auszustellen, weil Djehad Heiliger Krieg bedeute und in Deutschland seit dem 11. September 2001 stark negativ besetzt sei.

Der Argumentation folgte das Kammergericht nicht. Die Namenswahl sei unbedenklich, hatte das Gericht am Dienstag mitgeteilt. Djehad sei im Arabischen ein gebräuchlicher Vorname. Damit werde die Verpflichtung von Muslimen zum Einsatz für die Verbreitung des Glaubens unterstrichen. Daran ändere auch nichts, dass radikale Islamisten den Begriff für den bewaffneten Kampf gegen Ungläubige auch mit terroristischen Mitteln verwendeten. Das Recht der Eltern zur Namenswahl könne nicht eingeschränkt werden. Auf ihre Motive bei der Wahl des Namens für den Nachwuchs komme es nicht an.

Immer wieder kommt es bundesweit zu Namens-Streitigkeiten. Nicht zugelassen sind beispielsweise Borussia wie der Name des Sportvereins, Heydrich wie der Name des SS-Funktionärs während der Nazi-Zeit oder Tom Tom wie die Marke eines Navigationsgerätes. Dagegen dürfen Eltern ihre Kinder Windsbraut (weiblich), Pumuckel (männlich), November (männlich und weiblich) oder Fanta (weiblich) nennen.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache hat ermittelt, dass heute mehr als 10 000 Rufnamen im Umlauf sind. Vor etwa 50 Jahren seien es noch etwa 1000 gewesen. (dpa)