Koblenz. Wer eine Scheinehe vom Gericht aufheben lässt, muss die Kosten selbst tragen. Eine Frau hatte einen Türken nur geheiratet, um ihm eine Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen (Az.: 11 WF 274/09).
Koblenz. Wer eine Scheinehe vom Gericht aufheben lässt, muss die Kosten selbst tragen. Eine Frau hatte einen Türken nur geheiratet, um ihm eine Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen (Az.: 11 WF 274/09).
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