Mannheim. Im Streit um ein Kinderbett hat ein Gericht die Kündigung eines Müllmanns (29) für unwirksam erklärt. Das Verhalten des Mitarbeiters einer Entsorgungsfirma sei zwar nicht korrekt gewesen, urteilte das Arbeitsgericht Mannheim. Die Kündigung sei aber unverhältnismäßig. Der Müllmann hatte im Dezember 2008 ein Kinderreisebett aus dem Müll mit nach Hause genommen.