München. Die Adoption eines Volljährigen ist sittenwidrig, wenn sie nur aus steuerlichen Gründen erfolgt. Das entschied das Oberlandesgericht München (Az.: 31 Wx 49/08). Die Richter wiesen damit die Beschwerde einer vermögenden Tante zurück, deren Antrag auf Adoption ihres Neffen (37) vom Amtsgericht abgelehnt wurde.