Köln. Wenn ein Mitarbeiter vom Chef eine Ohrfeige bekommt, hat er Anspruch auf Schmerzensgeld. Falls es nicht zu weiteren Verletzungen kommt, sind 800 Euro als Mindestbetrag angemessen, entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 5 Sa 827/08).
Köln. Wenn ein Mitarbeiter vom Chef eine Ohrfeige bekommt, hat er Anspruch auf Schmerzensgeld. Falls es nicht zu weiteren Verletzungen kommt, sind 800 Euro als Mindestbetrag angemessen, entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 5 Sa 827/08).
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen