Einen Tag nach der Bluttat am Landgericht Dresden spricht die Staatsanwaltschaft über Einzelheiten: Mit 18 Messerstichen wurde die schwangere Frau vor den Augen ihrer Familie ermordet.

Dresden. Erst am Tag nach der Bluttat am Dresdner Landgericht ist das ganze Ausmaß der Tragödie deutlich geworden: Die getötete Frau hinterlässt nicht nur einen dreijährigen Sohn. Die 31- jährige Ägypterin war zudem im dritten Monat schwanger. Ihr Mann wurde bei der Attacke schwer verletzt, durch Messerstiche und einen versehentlich abgegebenen Schuss der Polizei. Er ist inzwischen außer Lebensgefahr. Der Anlass der Verhandlung war eher banal: Es ging um eine Beleidigung. Gegen den Messerstecher wurde nun Haftbefehl wegen Mordes erlassen.

Mitten im Gerichtssaal hatte der 28 Jahre alte Angeklagte - ein deutscher Staatsbürger russischer Herkunft - die als Zeugin geladene Frau angegriffen und mit 18 Messerstichen regelrecht niedergemetzelt. Kurz darauf starb sie vor den Augen ihres Mannes und ihres Sohnes. Das Kind wird jetzt betreut, der Ehemann liegt im Krankenhaus.

Mehr als 24 Stunden nach der schrecklichen Tat berichtete die Staatsanwaltschaft Dresden erstmals über Einzelheiten und präzisierte vorherige Angaben. Demnach spielten sich im Gerichtssaal innerhalb weniger Minuten dramatische Szenen ab. Unvermittelt griff der bislang nicht vorbestrafte Russland-Deutsche die Frau mit einem größeren Messer an. Ihr Ehemann (32) wollte sie schützen.

Gerichtspersonal und zwei Bundespolizisten, die sich zufällig im Haus aufhielten, überwältigten den Täter und nahmen ihn fest. Dabei kam es zu einem verhängnisvollen Irrtum. Laut Staatsanwalt hielt einer der Beamten zunächst den Ehemann für den Angreifer und schoss ihm ins Bein. Diese Verletzung sei aber nicht für den lebensbedrohlichen Zustand des Mannes verantwortlich, hieß es. Auch der Pflichtverteidiger hatte versucht, den Angeklagten aufzuhalten.

Hintergrund für das blutige Finale einer eher alltäglichen Verhandlung war ein Streit zwischen dem Angeklagten und der Zeugin im Sommer 2008 auf einem Spielplatz in Dresden. Die Ägypterin soll den Beschuldigten gebeten haben, für ihren Sohn einen Platz auf der Schaukel freizumachen und dafür mit Begriffen wie „Islamistin“, „Terroristin“ und „Schlampe“ beschimpft worden sein.

Für die Beleidigungen wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 780 Euro verurteilt. Bei der Berufungsverhandlung wollte er nun einen Freispruch erreichen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft trat er bei der Hauptverhandlung im Amtsgericht diszipliniert auf, zeigte sich aber uneinsichtig. Warum er bei der Berufung ausrastete, ist bislang unklar.

Vor dem Haftrichter äußerte er sich bislang nicht zur vorgeworfenen Tat, hieß es. Ein psychiatrisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Nach Angaben von Sachsens Polizeipräsident Bernd Merbitz wird unter anderem ein ausländerfeindlicher Hintergrund geprüft. „Es gibt Anzeichen dafür“, sagte Merbitz in Dresden.

Nach der Bluttat ist nun in einigen Ländern eine Debatte über Pro und Contra von Sicherheitsmaßnahmen in Gerichten entbrannt. Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) warnte vor voreiligen Schritten. Erst wenn die Fakten zum Hintergrund und der Persönlichkeit des Täters auf dem Tisch lägen, werde über mögliche Schlussfolgerungen beraten. Das Dresdner Landgericht zog unmittelbar Konsequenzen: Am Tag nach der Tragödien gab es aus Angst vor Trittbrettfahrern eine Einlasskontrolle.