Sexuelle Anspielungen eines Beamten gegenüber Beschäftigten gegen deren Willen stellen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier ein schweres...

Trier. Sexuelle Anspielungen eines Beamten gegenüber Beschäftigten gegen deren Willen stellen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier ein schweres Dienstvergehen dar. Im konkreten Fall wurde der Chef eines städtischen Personalamtes zurückgestuft (Az.: 3 K 143/08.TR).