Stuttgart. Eine Baufirma kündigte einem Gipser (54), der häufig kurz krank war. Zu Recht, urteilt das Arbeitsgericht Baden-Württemberg (AZ: 4Sa 14/07). Er habe mit 50 Fehltagen über dem Schnitt (32) gelegen.
dpa
Stuttgart. Eine Baufirma kündigte einem Gipser (54), der häufig kurz krank war. Zu Recht, urteilt das Arbeitsgericht Baden-Württemberg (AZ: 4Sa 14/07). Er habe mit 50 Fehltagen über dem Schnitt (32) gelegen.
dpa
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