Wer seinen Ehepartner wegen einer homosexuellen Beziehung verlässt, riskiert seinen Unterhaltsanspruch. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte in seinem Urteil neue homosexuelle und heterosexuelle Partnerschaften in diesem Punkt gleich. Entscheidend sei, ob jemand einseitig eine intakte Beziehung beendet habe. Die Entscheidung betrifft eine Frau, die nach 26 Ehejahren und fünf Kindern eine lesbische Beziehung einging. Sie lebt inzwischen mit ihrer Freundin zusammen und verlangt von ihrem Ex-Mann Trennungsunterhalt. Die jüngeren der gemeinsamen Kinder blieben zunächst beim Vater. Dieser lehnt Zahlungen an die Ex-Frau ab.

Das Landgericht Brandenburg hatte ihr jedoch Trennungsunterhalt zugesprochen. Denn die Abkehr von ihrem Ehemann sei nicht ohne objektiven Grund, sondern aus verständlichen Motiven erfolgt. Aufgrund ihrer sexuellen Umorientierung habe sie keine andere Wahl gehabt, als den Ehemann zu verlassen.

Diese Entscheidung hob der Familiensenat des BGH jetzt auf. Nach seinem Urteil kommt es bei der Unterhaltszahlung nicht darauf an, ob sich ein Ehepartner nach der Trennung einem Mann oder einer Frau zuwendet.