MÜNCHEN. Richtet ein Kind einen Schaden an, müssen Eltern nicht in jedem Fall dafür haften. In einem konkreten Fall wies das Amtsgericht München die Klage einer Autofahrerin ab, in deren Wagen ein siebenjähriger Junge mit seinem Fahrrad gekracht war. Es sei "eine spontane Fehlreaktion des Kindes" gewesen, so der Richter.