MÜNCHEN. Ein Steuerbescheid für eine Imbissbudenbesitzerin in Höhe von mehr als zwei Milliarden Euro könnte den Freistaat Bayern teuer zu stehen kommen. Ihm droht eine Schadenersatzzahlung in Millionenhöhe.

Das Finanzamt München hatte irrtümlich eine Umsatzsteuervorauszahlung von exakt 2 129 062 104 Euro und 16 Cent gefordert. Tatsächlich fällig wären jedoch nur 108,82 Euro gewesen.

Das Finanzamt blieb zunächst hartnäckig, obwohl die völlig schockierte Kleinunternehmerin noch am selben Tag die Sachbearbeiter angerufen hatte. Die Frau sah sich gezwungen, über ihren Steuerberater Einspruch einzulegen. Allerdings berechnet sich das Honorar des Steuerberaters gemäß der geltenden Gebührenordnung nach dem Streitwert: Wegen des geforderten Milliardenbetrags müsste die Imbissbudenbesitzerin deshalb ihrem Steuerberater mehr als 2,5 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer zahlen - und fordert Schadenersatz in dieser Höhe. Um nicht noch hohe Prozesskosten fürchten zu müssen, hat die Frau ihren Anspruch gegen das Finanzamt an zwei Anwälte abgetreten, die nun den Freistaat verklagt haben. Das bayerische Finanzministerium nannte das Verhalten des Steuerberaters "fragwürdig". Das Amt habe ihm zugesichert, "dass der Bescheid rechtzeitig korrigiert wird".

Die Behörde: "Das Finanzministerium bedauert ausdrücklich, dass sowohl bei der Festsetzung der Umsatzsteuer offensichtlich Fehler gemacht worden sind, als auch die Korrektur des Fehlers der Steuerpflichtigen und ihrem Steuerberater nicht schnellstmöglich mitgeteilt wurde." Das Landgericht München verhandelt den Fall am nächsten Mittwoch (Az.: I 15 O 4922/07).