BERLIN. Im Boxen ist schon nach einem K. o. Schluss, vor Gericht aber konnte sich der ehemalige Boxprofi Rene Weller (53) in der zweiten Runde noch einmal eine Niederlage auf ganzer Linie holen: Der Sportler scheiterte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg mit seiner Verleumdungsklage gegen TV-Moderator Günther Jauch (50). Die Richter wiesen in Brandenburg/Havel eine Berufung Wellers gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam aus 2006 zurück. Die Kosten des Verfahrens muss der Sportler tragen. Jauch hatte in der Quizshow "Wer wird Millionär?" über Weller gesagt: "Der sitzt ja dauernd im Knast."

Dies sei eine zulässige Meinungsäußerung gewesen, entschied der Vorsitzende Richter beim Oberlandesgericht, Wolf Kahl. Er zog dafür neben den Gesetzbüchern auch den Duden zurate. Entscheidend in dem Streit sei das Wort "dauernd", und dies könne nicht nur "immer wieder" bedeuten, sondern eben auch "lang andauernd". Eine Revision ließ das OLG nicht zu.