POTSDAM. Er quälte neun Mädchen und gilt weiter als gefährlich. Fast wäre der Kinderschänder Uwe K. (42) wegen einer Lücke im Gesetz für immer auf freien Fuß gekommen. Seit gestern steht fest: Der nach elf Jahren aus der Haft entlassene Triebtäter muss vorerst in der geschlossenen Psychiatrie bleiben.

Das Amtsgericht Brandenburg/Havel erlaubte am Abend die von der Brandenburger Stadtverwaltung beantragte Unterbringung im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter. Das Gericht befand, dass wegen seiner Persönlichkeitsstörung "durch kranheitsbedingtes Fehlverhalten oder die Auswirkungen der Krankheit des Mannes jederzeit erneut mit sexuell motivierten Straftaten zu rechnen ist". Die Oberbürgermeisterin von Brandenburg/Havel, Dietlind Tiemann (CDU): "Damit ist den Bürgern ein Stück Sicherheit gegeben worden."

Ein städtischer Amtsarzt hatte Uwe K. untersucht und die Gefährlichkeit des Mannes festgestellt. Schon am Montag war er auf Veranlassung der Stadt in die Klinik gebracht worden. Zunächst muss er bis zum 20. März dort bleiben. Bis dahin muss ein Sachverständigengutachten vorliegen, um eine längere Unterbringung zu erwirken. Möglich wäre eine Einweisung von höchstens einem Jahr, in Ausnahmefällen von zwei Jahren.

Uwe K. war schon am 25. Januar aus dem Gefängnis entlassen worden und hatte die vergangenen Tage in einem betreuten Wohnprojekt der Stadt und zuletzt in Polizeigewahrsam verbracht. Anders als bei anderen Sexualstraftätern konnte für Uwe K. keine Sicherungsverwahrung mehr angeordnet werden, weil er seine Taten vor August 1995 auf dem Gebiet der neuen Bundesländer begangen hatte (wir berichteten). Sicherungsverwahrung kann normalerweise angeordnet werden, wenn bei Straftätern ein Hang zu schweren Verbrechen und eine Gefährdung der Allgemeinheit festgestellt wird. Uwe K., der unter anderem ein erst zwölf Jahre altes Mädchen missbraucht hatte, lehnte im Gefängnis jede Therapie ab. Er war zunächst nur unter der Auflage freigekommen, sich fünf Jahre von Spielplätzen und Schulhöfen fernzuhalten.

Das Bundesjustizministerium von Brigitte Zypries (SPD) will angeblich noch vor der Sommerpause eine "Klarstellung" zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in das Gesetz aufnehmen.